Haupinhalt

Die Steuererklärung 2019 noch nicht eingereicht?

23. März 2020

Die Einreichefrist für die Steuererklärung 2019 läuft bis am 31. März 2020. Sollten Sie den Stichtag nicht einhalten können, lassen sich Mahnungen vermeiden, indem Sie online eine Fristverlängerung zur Einreichung Ihrer Steuererklärung beantragen.

Fristerstreckungsgesuche für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können unter folgendem Link beantragt werden: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen/Unselbstaendigerwerbende

Bitte beachten:
Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über Internet beantragt werden. Fristerstreckungen über den 31. August 2020 können nicht über Internet beantragt werden. In diesen Fällen braucht es ein schriftlich begründetes Gesuch an das zuständige Gemeindesteueramt.

Steuererklärung