Gemeinde Emmen
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Seit der Lockerung der Massnahmen nach dem Lockdown steigt die Anzahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus in vielen Ländern wie auch in der Schweiz tendenziell wieder an, so auch im Kanton Luzern. Die Luzerner Behörden hatten per Anfang Juli deshalb bereits ihre Schutzmassnahmen erweitert und eine Allgemeinverfügung erlassen, welche Clubs und Barbetriebe mit Tanzmöglichkeit verpflichtet, erweiterte Kontaktdaten der Gäste aufzunehmen und zu verifizieren. In verschiedenen Kantonen wurde nun aber trotz Verschärfungen festgestellt, dass das Contact Tracing an seine Grenzen stösst, wenn rund 300 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen oder einen Restaurationsbetrieb besuchen, wo die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können und nur die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden – selbst wenn diese erweitert und korrekt sind.
Neue Schutzmassnahmen für Gastwirtschaftsbetriebe und Veranstaltungen
Vor diesem Hintergrund haben die Dienststelle Gesundheit und Sport in Absprache mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement ihre Schutzmassmassnahmen ebenfalls verstärkt – immer mit dem Ziel, Infektionsketten mittels Contact Tracing bestmöglich nachvollziehen zu können und so das Aufflammen von lokalen Infektionsherden oder gar das Auftreten einer 2. Welle zu vermeiden.
Per Freitag, 17. Juli 2020, 12 Uhr gilt für Gastwirtschaftsbetriebe (einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale) und Veranstaltungen folgendes:
Veranstaltungen
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres. Gemäss Epidemiengesetz dürfen die Massnahmen nur so lange dauern, wie es notwendig ist, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern, und sie sind regelmässig zu überprüfen.
Maskentragepflicht für Kanti- und Berufsschülerinnen und -schüler
Der Kanton Luzern hat ferner beschlossen, dass für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und Berufsfachschulen ab Schuljahr 2020/21 eine generelle Maskentragepflicht gilt. Bei Vollbetrieb sei es laut Dienststelle Gymnasialbildung des Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern nicht möglich, zwischen den Bänken einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Selbst bei Unterricht in Halbklassen könne der Abstand nicht überall gewährleistet werden, begründet der Kanton die Massnahme.