Haupinhalt

Energieberatung und Gebäudesanierung

Energieberatung
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um Energie am Gebäude für die Bevölkerung von Emmen ist die Umweltberatung Luzern (Umweltberatung Luzern, Bourbaki-Panorama, Löwenplatz 11, 6004 Luzern, info@umweltberatung-luzern.ch, Tel. 041 412 32 32).

Förderprogramme Energie
Sanierungen und Erneuerungen an Gebäuden werden mittels verschiedenen Programmen von Bund und Kanton Luzern finanziell unterstützt. Die Gemeinde Emmen bietet kein eigenes Förderprogramm an.

- Massnahmen an der Gebäudehülle: www.dasgebaeudeprogramm.ch
- Photovoltaik: www.pronovo.ch
- Kantonales Förderprogramm: www.uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.

Fernwärme Region Luzern
Mit Fernwärme können Gebäude ökologisch beheizt und Warmwasser aufbereitet werden. Bei der Fernwärmeversorgung wird die Wärme für eine ganze Region zentral erzeugt. Häufig wird Abwärme verwendet, zum Beispiel aus der Verbrennung von Abfall oder von industriellen Prozessen.

Die Fernwärme Luzern AG ist der Zusammenschluss von ewl energie wasser luzern, dem Gemeindeverband REAL Recycling Entsorgung Abwasser Luzern und den Gemeinden Emmen, Buchrain, Ebikon und Root, um die ökologische Wärmeversorgung in der Region sicherzustellen. Sie bietet Informationen und ist Beratungsstelle für Privat- und Geschäftskunden.

Neues kantonales Energiegesetz

Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft:
- Neuinstallationen von zentralen Elektroheizungen sind verboten. Bestehende Elektroheizungen und -boiler mit Wasserverteilsystem müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.
- Der Ersatz eines Wärmeerzeugers ist meldepflichtig. Beim Ersatz ist neu ein Anteil von 10% erneuerbarer Energie vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt ausschliesslich durch:

  • Zertifizierung nach MINERGIE oder
  • Klasse D oder besser bei der GEAK-Gesamtenergieeffizienz oder
  • Umsetzung einer der 11 Standardlösungen oder
  • Biogas-Zertifikat bei Einsatz von leitungsgebundenem Gas
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