Haupinhalt
Verordnung über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren und das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Emmen
- Nummer
- 6.4.4
- Name
- Verordnung über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren und das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Emmen
- Inkrafttreten
- 8. Mai 2024
- Art
- kategorie_verordnung
- Herkunft
- hauptkategorie_
Zugehörige Objekte
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