Haupinhalt
Bescheinigungen und Ausweise
Bestellen Sie bei den Einwohnerdiensten die notwendigen Bescheinigungen oder fordern Sie Ausweise an.
Pässe und Identitätskarten
Pässe und Identitätskarten werden beim Passbüro des Kantons Luzern ausgestellt.
Bestellen Sie direkt via Online-Formular oder informieren Sie sich beim Passbüro Luzern über Fristen und erforderliche Unterlagen.
Ausweisverlust
Melden Sie einen Ausweisverlust wichtiger Dokumente wie Pass, Identitätskarte oder Führerausweise den zuständigen Stellen.
Kontakt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 30
einwohnerkontrolle@emmen.ch
Ausweisverlust
Der Verlust eines Führer- bzw. Fahrzeugausweises muss direkt beim Strassenverkehrsamt gemeldet werden.
Erstellen von Erbenbescheinigungen
Nach dem Erbschaftsantritt der Erben und sofern gegen allfällige letztwillige Verfügungen keine Einsprachen erhoben wurden, werden die am Nachlass berechtigten Erben mittels Erbenbescheinigung bestätigt.
Die Erbenbescheinigung wird benötigt, um über die Konten und Wertschriften bei den Banken verfügen zu können, diese umzuschreiben und zu saldieren. Des Weiteren wird sie für die Auszahlung von Versicherungsleistungen sowie für die Eigentumsübertragung von Grundstücken im Grundbuch etc. benötigt.
Interimsausweis/Heimatausweis
Bezug am Schalter (persönlich)
Nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
- Wochenaufenthalt-Adresse
- Die Gebühren betragen Fr. 23.00
Bezug am Schalter (durch Drittperson)
- Amtlichen Ausweis der Drittperson (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
- Vollmacht (für Ehepartner nicht notwendig)
- Wochenaufenthalt-Adresse
- Die Gebühren betragen Fr. 23.00
Online-Schalter
neuer Interimsausweis/Heimatausweis bestellen.
Die Gebühren betragen Fr. 28.00 inkl. Porto/Versand
Lebensbestätigung
Wenn Sie eine Lebensbestätigung benötigen, kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Emmen vorbei.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
- Die Gebühren betragen Fr. 12.00
Wohnsitzbestätigung
Die Wohnsitzbestätigung ist ein Auszug aus dem Einwohnerregister und bescheinigt den Wohnsitz und die Wohndauer.
Der einfachste Weg ist es, die Wohnsitzbestätigung im Online-Schalter zu bestellen
- Die Gebühren betragen Fr. 17.00 inkl. Porto/Versandkostenpauschale
Für den persönlichen Bezug am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
Die Gebühren betragen Fr. 12.00
Für den Bezug am Schalter durch Drittperson nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Amtlichen Ausweis der Drittperson (Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis)
- Vollmacht (für Ehepartner nicht notwendig)
Die Gebühren betragen Fr. 12.00
Wohnungsausweis
Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde (vgl. § 2a Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt, SRL Nr. 5).
Dieser „Luzerner Wohnungsausweis“ kann als PDF heruntergeladen werden.
Das Merkblatt Wohnungsausweis (PDF) fasst die wesentlichen Informationen zusammen und bietet Hilfestellung beim korrekten Ausfüllen der Wohnungsausweise.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 268 02 30 | einwohnerkontrolle@emmen.ch |