Alle relevanten Dokumente und Informationen sind auf der Projektwebsite unter
mitwirken.emmen.ch/sonne einsehbar. Die Unterlagen liegen zudem beim Departement Planung und Hochbau (3. OG Verwaltungsgebäude) auf. Gegen den Bebauungsplan Sonne sowie die Teilzonenplanänderung Sonne kann während der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich zu erheben, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und sind beim Gemeinderat Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke, einzureichen. Gegen die Aufhebung des Richtplans Sonnenhof können sich während der Auflagefrist Personen, Organisationen und Behörden des betroffenen Gebiets äussern. Die Stellungnahme ist beim Gemeinderat Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke, einzureichen.