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Bäume, Sträucher und Hecken gehören zurückgeschnitten

26. November 2025
Bäume, Hecken und Sträucher verschönern viele Emmer Gärten und tragen zu einem lebendigen Ortsbild bei. Damit sie nicht zur Gefahr für Verkehrsteilnehmende werden, ist eine regelmässige Pflege notwendig – im Einklang mit der Natur.

Was im eigenen Garten schön gedeiht, darf im öffentlichen Raum nicht zur Gefahr werden. Damit Fussgängerinnen, Velofahrende und Fahrzeuge freie Sicht behalten, müssen deshalb Bepflanzungen auf privaten Grundstücken regelmässig gepflegt werden. Besonders an Kreuzungen, Kurven und Einmündungen ist auf eine gute Übersicht zu achten. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mind. 4,5 Metern frei zu halten
  • Der Raum über Fuss- und Radwegen ist auf eine Höhe von mind. 2,5 Metern freizuhalten
  • Die lichte Breite zur Fahrbahn oder einem Radweg ist auf einer Breite von 0,5 Meter einzuhalten. Ab einer Höhe von mehr als 1,50 Meter der Bepflanzungen, Einfriedungen und Mauern muss ein Breitenabstand von mind. der Hälfte der Meterhöhe eingehalten werden.

Pflege mit Rücksicht auf die Natur
Neben der Verkehrssicherheit spielt der Naturschutz eine zentrale Rolle. Dicht gewachsene Hecken bieten Vögeln wertvolle Nist- und Rückzugsorte. Während der Brutzeit von April bis Juli ist das Schneiden von Hecken und Sträuchern deshalb nicht erlaubt. Der beste Zeitpunkt für grössere Pflegemassnahmen liegt im Winter, zwischen November und März. Dann werden Pflanzen und Tiere am wenigsten gestört, und der natürliche Wuchs der Gehölze lässt sich gut erkennen. So bleiben Hecken gepflegt, sicher und naturnah zugleich.

Büsche und Sträucher entlang eines Fusswegs
Sicherer Strassenraum und Rückzugsort für Tiere: Mit dem richtigen Schnitt gelingt beides. (Bild: gki)