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Neue Plakatregeln in Emmen: Standdauer wird angepasst

1. Dezember 2025
Die Gemeinde Emmen passt per 1. Dezember 2025 ihre Reklamevorschriften an die aktualisierte kantonale Reklameverordnung an: Die Änderung betrifft die zulässige Standdauer der Plakate und differenziert künftig zwischen Reklamen für örtliche Veranstaltungen und solchen für politische Zwecke.

Aufgrund der vom Kanton Luzern beschlossenen Änderung der Reklameverordnung passt die Gemeinde Emmen ihre lokalen Bestimmungen für temporäre Reklamen auf gemeindeeigenen Grundstücken an. Bislang galten einheitliche Vorgaben für alle Arten von Reklamen: maximal 3,5 Quadratmeter Fläche während sechs Wochen vor bis fünf Tage nach dem jeweiligen Anlass.

Neu dürfen Plakate für gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit einer Fläche von maximal 1,2 Quadratmetern während 43 Tagen vor und sieben Tagen nach dem Ereignis aufgestellt werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung bedeutet dies: Die Plakate dürfen einen Tag früher und zwei Tage länger stehen.

Für Wahlen und Abstimmungen gilt dieselbe Standdauer – 43 Tage vor und sieben Tage nach dem Wahl- oder Abstimmungstag – weiterhin bei einer maximalen Fläche von 3,5 Quadratmetern. Auch hier verlängert sich die Frist um insgesamt zwei zusätzliche Tage und beginnt einen Tag früher als bisher.

Die angepasste Reklameverordnung gilt per 1. Dezember 2025. Gesuche für temporäre Reklamen auf gemeindeeigenen Grundstücken können wie bisher mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden.

Wahlplakate Kühnewiese
Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen neu einen Tag früher und zwei Tage länger aufgestellt werden. (Bild: pbu)