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Regierungsrat genehmigt Bebauungsplan Schützenmatt

27. Januar 2026
Der Luzerner Regierungsrat hat den Bebauungsplan Schützenmatt sowie die dazugehörige Teilrevision des Zonenplans genehmigt. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist ein.

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Arealentwicklung Schützenmatt ist gemacht: Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat den vom Emmer Einwohnerrat beschlossenen Bebauungsplan sowie die damit verbundene Teilrevision des Zonenplans genehmigt. Die Genehmigung bestätigt, dass die Planung mit den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und der kantonalen Richtplanung übereinstimmt.

Der Einwohnerrat hatte den Bebauungsplan am 1. Juli 2025 in zweiter LesungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einstimmig verabschiedet. Mit der Genehmigung durch den Kanton beginnt nun die 20-tägige Beschwerdefrist. Erst nach deren unbenütztem Ablauf tritt der Bebauungsplan rechtskräftig in Kraft.

Weitere Informationen zum Projekt, zum Planungsprozess und zu den Zielen der Arealentwicklung finden sich auf der Projektwebsite unter mitwirken.emmen.ch/schuetzenmattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Schützenmatt
Das Areal Schützenmatt beim Bahnhof Emmenbrücke soll nach dem Schwammstadtprinzip weiterentwickelt werden (Bild: zvg)