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Planverfahren
Mit dem Gestaltungsplan soll eine erhöhte Siedlungsqualität für ein Bauareal gegenüber der Normalbauweise erreicht werden. Zwecks Sicherung der Qualitätsanforderungen ist vor einer öffentlichen Auflage eine Vorprüfung der Pläne und Unterlagen erforderlich (vgl. § 19 PBG).
Gestaltungspläne werden vor der Genehmigung durch den Gemeinderat durch die Stadtbildkommission (Fachkommission) und die (politische Kommission) begutachtet.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplan stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 35
baubewilligungen@emmen.ch
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