Haupinhalt
Beglaubigung
Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Zuständig dafür ist der Gemeindeschreiber und die Gemeindeschreiber-Substituten. Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich an unserem Schalter erscheinen.
Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen:
- Identitätskarte (ID) oder Reisepass
- das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
Wichtig: Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindekanzlei unter 041 268 02 53.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Bevölkerungsdienste | 041 268 02 53 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepräsidium | 041 268 02 52 |