Haupinhalt
Sammelbewilligung
Das Sammeln von Gaben wie Geld, Naturalien und Gutscheinen ist - sofern öffentlich oder von Haus zu Haus durchgeführt - bewilligungspflichtig.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Ansprechpartner falls Ihre Organisation beispielweise den Verkauf von Abzeichen oder anderen Gegenständen plant.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Ansprechpartner falls Ihre Organisation beispielweise den Verkauf von Abzeichen oder anderen Gegenständen plant.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gebäudemanagement | 041 268 05 40 | immobilien@emmen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Direktion Finanzen, Immobilien und Sport | 041 268 05 40 |
Name | Download |
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