Haupinhalt
Steuererlass
Erlass
Die Besteuerung der Steuerpflichtigen erfolgte nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Demzufolge darf davon ausgegangen werden, dass die Steuerpflichtigen grundsätzlich in der Lage sind, ihre Steuern zu bezahlen. Ein vollumfänglicher oder teilweiser Steuererlass soll die langfristige und dauernde Sanierung der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen bezwecken. Der Erlass soll einmalig sein und kein generelles Mittel zur Steuerbefreiung über Jahre darstellen.
Die Besteuerung der Steuerpflichtigen erfolgte nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Demzufolge darf davon ausgegangen werden, dass die Steuerpflichtigen grundsätzlich in der Lage sind, ihre Steuern zu bezahlen. Ein vollumfänglicher oder teilweiser Steuererlass soll die langfristige und dauernde Sanierung der wirtschaftlichen Lage der Steuerpflichtigen bezwecken. Der Erlass soll einmalig sein und kein generelles Mittel zur Steuerbefreiung über Jahre darstellen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 041 268 03 30 | steueramt@emmen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Direktion Finanzen, Immobilien und Sport | 041 268 05 40 |