Kommunale Kulturförderung
Die Gemeinde Emmen unterstützt im Rahmen des Voranschlages Kulturschaffende und Kulturvereine mit finanziellen Beiträgen und Sachleistungen. Unterstützung kann in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Kunst Literatur, Film/Video geleistet werden. Vorausgesetzt wird ein Bezug zur Gemeinde Emmen.

Veranstaltungs- und Projektbeiträge
Es handelt sich um einmalige Beiträge und Leistungen, die für die jeweilige Veranstaltung und das jeweilige Projekt beantragt werden müssen. Zuständig für die Beurteilung und Zusicherung ist die Kulturkommission der Gemeinde Emmen. Beitragsgesuche sind dort einzureichen. Bitte konsultieren Sie die Vergaberichtlinien.

Sitzungsdaten der Kulturkommission:

  • Donnerstag, 02. März 2023
  • Dienstag, 30. Mai 2023
  • Montag, 26. Juni 2023
  • Montag, 25. September 2023
  • Donnerstag, 7. Dezember 2023

Bitte beachten Sie: Die Gesuche müssen mindestens drei Wochen vor Beginn der Kulturkommissionssitzung elektronisch unter kultur@emmen.ch eingereicht werden.


Strukturbeiträge
Es handelt sich um wiederkehrende Beiträge und Leistungen, die für ein kontinuierliches, qualitativ hoch stehendes Kulturangebot beispielsweise an Kulturvereine ausgerichtet werden. Zuständig für die Beurteilung und Zusicherung ist der Gemeinderat. Beitragsgesuche sind direkt beim Gemeinderat einzureichen.

Wichtige Stellen
Weitere wichtige Anlaufstellen für Förderbeiträge sind:


Die Kulturkommission berät  und unterstützt den Gemeinderat in kulturellen Fragen.

Kontakt

Kultur
Rüeggisingerstrasse 20
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 11

Kulturförderung

Kommunale Kulturförderung: Die Gemeinde Emmen unterstützt im Rahmen des Voranschlages Kulturschaffende und Kulturvereine mit finanziellen Beiträgen und Sachleistungen. Unterstützung kan…
Kommunale Kulturförderung:
Die Gemeinde Emmen unterstützt im Rahmen des Voranschlages Kulturschaffende und Kulturvereine mit finanziellen Beiträgen und Sachleistungen. Unterstützung kann in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Kunst Literatur, Film/Video geleistet werden. Vorausgesetzt wird ein Bezug zur Gemeinde Emmen. Entsprechende Gesuche müssen elektronisch unter kultur@emmen.ch eingereicht werden.

Veranstaltungs- und Projektbeiträge:
Es handelt sich um einmalige Beiträge und Leistungen, die für die jeweilige Veranstaltung und das jeweilige Projekt beantragt werden müssen. Zuständig für die Beurteilung und Zusicherung ist die Kulturkommission der Gemeinde Emmen. Beitragsgesuche sind dort einzureichen. Bitte konsultieren Sie die Vergaberichtlinien.

Strukturbeiträge:
Es handelt sich um wiederkehrende Beiträge und Leistungen, die für ein kontinuierliches, qualitativ hoch stehendes Kulturangebot beispielsweise an Kulturvereine ausgerichtet werden. Zuständig für die Beurteilung und Zusicherung ist der Gemeinderat. Beitragsgesuche sind dort einzureichen.

Regionale Kulturförderung:
Zuständig für die Regionale Kulturförderung ist die Kulturförderung Luzernplus. Gesuche für Veranstaltungs-/Projekt- oder Strukturbeiträge sind direkt unter www.luzernplus.ch/kulturfoerderung einzureichen.

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