Haupinhalt
Siedlungsentwässerung
Siedlungsentwässerung
Die Abteilung Siedlungsentwässerung ist zuständig für die Projektierung, den betrieblichen und baulichen Unterhalt, sowie Sanierung und Erneuerung von öffentlichen Abwasseranlagen.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die Abteilung Siedlungsentwässerung mitwirkende Behörde.
Im Bereich der Liegenschaftsentwässerung (Gebäude- und Grundstückentwässerung) unterstützt die Behörde Planer von privaten Abwasseranlagen.
Für jeden direkten oder indirekten Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz, für jeden Umbau oder jede Abänderung eines bestehenden Anschlusses sowie für die Ableitung von nicht verschmutztem Abwasser ist vorher die Bewilligung des Departement Tiefbau und Werke / Siedlungsentwässerung einzuholen.
Betriebsgebühr
(Art. 36 Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Emmen)
Die Betriebsgebühr wird vom Gemeinderat jährlich aufgrund der anfallenden Kosten im Verhältnis zum Trinkwasserverbrauch pro m3 festgelegt.
Der aktuelle Ansatz der Betriebsgebühr liegt bei CHF 1.90/m3 bezogenem Frischwasser.
Anschlussgebühren
(Art. 34 und Art. 37 Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Emmen)
Zur Berechnung der detaillierten Anschlussgebühren, siehe Art. 34 Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Emmen.
Kontakt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 13
tiefbau@emmen.ch
Kanalisationsgesuch - Bearbeitung und Bewilligung
Diese Bewilligung ist mittels Baubewilligungsformular zu beantragen.
Siedlungsentwässerungsreglement für die Gemeinde Emmen (pdf, 68.5 kB)
Bauvorschriften zum Siedlungsentwässerungsreglement (pdf, 26.1 kB)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau und Siedlungsentwässerung | 041 268 03 13 | tiefbau@emmen.ch |