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Beratung, Begleitung und Vertretung von verbeiständeten Personen

Das Wohl und der Schutz hilfsbedürftiger Personen soll in der Gemeinde Emmen sichergestellt werden. Deshalb stehen wir als beratende Instanz zur Seite und achten dabei besonders darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht einer verbeiständeten Person nur soweit eingeschränkt wird, als dies erforderlich ist.
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