Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
+41 41 268 01 11
emmen@emmen.ch
In der Gemeinde Emmen dienen die öffentlichen Parkplätze in erster Linie der Parkierung von Fahrzeugen. Die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für Fahrübungen, welche über die reine Parkierung hinausgehen ist bewilligungspflichtig.
Fahrübungen können auf dem Parkplatz Mooshüsli (Grundstück Nr. 2408, Grundbuch Emmen) durchgeführt werden, wenn eine Bewilligung vorliegt, die Nutzung der Parkplätze durch Dritte dadurch nicht übermässig beeinträchtigt wird und die Sicherheit für Drittpersonen jederzeit gewährleistet ist. Die Bewilligung verleiht keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Fläche.
Bei schönem Wetter und Badebetrieb oder Veranstaltungen im Freibad oder auf dem Parkplatz ist die Benützung für Fahrschulen auch mit Bewilligung verboten.
In der Verordnung sowie dem Reglement und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind die Nutzungsbestimmungen näher erläutert. Bitte beachten Sie die Hinweise während der Bestellung und überprüfen Sie die Daten vor dem Absenden.
In der Gemeinde Emmen können Bewilligungen für Fahrübungen auf dem Parkplatz Mooshüsli (Grundstück Nr. 2408, Grundbuch Emmen) ab dem 1. Februar 2026 digital bezogen, verlängert und genutzt werden. Eine Bewilligung wird nur an Fahrschulen erteilt, welche die Fahrübungen durchführen. Die Identifikation der Bewilligung erfolgt über das Kennzeichen.
Die gewünschte Bewilligung bestellen Sie über den jeweiligen Link:
Bewilligung Fahrübungen Mooshüsli, 30 Tage
Bewilligung Fahrübungen Mooshüsli, 90 Tage
Bewilligung Fahrübungen Mooshüsli, 180 Tage
Bewilligung Fahrübungen Mooshüsli, 365 Tage
In nur zwei Schritten können Sie die App von parkbewilligung.ch auf Ihrem Handy installieren und zukünftig bequem von unterwegs Ihre digitale Parkkarte verwalten.
Android (5.0+)
Öffnen Sie im Chrome https://app.parkbewilligung.ch.
Wählen Sie den Vorschlag parkbewilligung.ch zum Startbildschirm hinzufügen. Falls der Vorschlag nicht erscheint, können Sie über die drei Punkte (oben rechts) zum Startbildschirm hinzufügen wählen.
iOS (11.0+)
Öffnen Sie im Safari https://app.parkbewilligung.ch.
Wählen Sie Teilen und Zum Home-Bildschirm und bestätigen Sie mit Hinzufügen.
Hinweis: Die Bewilligung muss durch die Fachstelle der Gemeinde Emmen bewilligt werden und ist erst nach dem Eintreffen der Zahlung beim Betreiber aktiv. Bei der Bezahlung mittels Einzahlungsschein kann dies mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Kundinnen und Kunden erhalten wenige Tage vor Ablauf der Bewilligung automatisch ein Erinnerungsmail zugesandt und können so die Bewilligung einfach verlängern.
Die wichtigsten Fragen zu Ihrer digitalen Bewilligung beantwortet Ihnen Parkix im FAQ auf der Webseite parkbewilligung.ch. Sollten weitere Unklarheiten bezüglich Bestellung und/oder Handhabung der Bewilligung bestehen, erreichen Sie uns unter parkkarten@emmen.ch oder unter Tel. 041 268 05 40.
| Name | |||
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| Allgemeine Nutzungsbedingungen Parkplätze für den Fahrunterricht (PDF, 75 kB) | Download | 0 | Allgemeine Nutzungsbedingungen Parkplätze für den Fahrunterricht |
| Benützung öffentlicher Grund Reglement (PDF, 108 kB) | Download | 1 | Benützung öffentlicher Grund Reglement |
| Gebührenverordnung_Benützung öffentlicher Grund (PDF, 87 kB) | Download | 2 | Gebührenverordnung_Benützung öffentlicher Grund |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Departement Immobilien und Sport | 041 268 05 40 | immobilien@emmen.ch |