Baugesuche

Die Gesuchsunterlagen von Baugesuchen sind hier während der Auflagefrist elektronisch einsehbar. Während den Schalteröffnungszeiten können die Gesuchsunterlagen auch vor Ort eingesehen werden.

Einsprachen

Öffentlich- rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit Anträgen und Begründungen während der Auflagefrist und in 3-facher Ausfertigung beim Gemeinderat einzureichen.