Haupinhalt

Die Abteilung Siedlungsentwässerung ist zuständig für die Projektierung, den betrieblichen und baulichen Unterhalt, sowie Sanierung und Erneuerung von öffentlichen Abwasseranlagen.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die Abteilung Siedlungsentwässerung mitwirkende Behörde.

Im Bereich der Liegenschaftsentwässerung (Gebäude- und Grundstückentwässerung) unterstützt die Behörde Planer von privaten Abwasseranlagen.

Für jeden direkten oder indirekten Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz, für jeden Umbau oder jede Abänderung eines bestehenden Anschlusses sowie für die Ableitung von nicht verschmutztem Abwasser ist vorher die Bewilligung des Departements Tiefbau und Werke einzuholen.

Per 1. Oktober 2024 treten in den Bereichen Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung neue Reglemente und Vollzugsverordnungen in Kraft.

Die Anschlussgebühr wird ab dem 1. Oktober 2024 gemäss den neuen Reglementen erhoben. Stichtag ist der Tag der Baubewilligungserteilung. Vor diesem Datum erteilte Baubewilligungen werden nach dem bisherigen Reglement beurteilt. 

Mit Inkrafttreten der Reglemente wird jedes angeschlossene Grundstück in eine Tarifzone eingeteilt, dabei dient diese Ersteinteilung als Basis für die Erhebung der künftigen Grundgebühren. Aufgrund dieser Ersteinteilung wird keine Anschlussgebühr fällig. Erst aufgrund künftiger Veränderungen kann eine Anschlussgebühr fällig werden.

Da Anschlussgebühren und Betriebsgebühren nicht gleichzeitig neu berechnet werden können, gelten folgende Übergangsbestimmungen:

Die Betriebsgebühr wird erstmals im Dezember 2025 basierend auf dem neuen Reglement in Rechnung gestellt. Im Dezember 2024 erfolgt die Rechnungsstellung der Betriebsgebühr aufgrund des bisherigen Reglements.

Anschlussgebühr
Art. 3 Vollzugsverordnung zum Siedlungsentwässerungs-Reglement der Gemeinde Emmen
Der Anschlussgebührenansatz (AK) gemäss Art. 42. Abs. 1 Siedlungsentwässerungs-Reglement beträgt CHF 10.85 pro Quadratmeter tarifgewichtete Fläche.

Betriebsgebühr
Art. 4 Vollzugsverordnung zum Siedlungsentwässerung-Reglement der Gemeinde Emmen
Der Grundgebührenansatz (KG) gemäss Art. 44 Abs. 1 Siedlungsentwässerungs-Reglement beträgt CHF 0.13 pro Quadratmeter tarifzonengewichtete Fläche.

Mengengebührenansatz (KW) gemäss Art. 44 Abs. 1 Siedlungsentwässerungs-Reglement beträgt CHF 1.35 pro Kubikmeter Frischwasser / Brauchwasser.

Kontakt

Tiefbau und Siedlungsentwässerung
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 23
tiefbau@emmen.ch