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Alter
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann festgehalten werde, wer in einem solchen Fall berechtigt ist, um die notwendigen Angelegenheiten zu erledigen.