Haupinhalt

Gemäss der Lärmschutzverordnung gelten die Zeiträume zwischen 07.00 – 12.00 Uhr und zwischen 13.00 - 19.00 Uhr von Mo - Sa als Betriebszeiten, in denen lärmige Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Der Samstag gilt als Werktag.
Als Nachtruhe gilt der Zeitraum zwischen 22.00 - 06.00 Uhr.

In akuten Fällen ausserhalb der Bürozeiten kontaktieren Sie die Polizei (Telefon 117). Für die Einhaltung der Nachtruhe ist ausschliesslich die Polizei zuständig.

Über die Regelungen in Mehrfamilienhäusern gibt die Hausordnung Auskunft.

Stellen Sie weitere aussergewöhnliche Lärmbelästigungen fest oder möchten Sie mehr zum Thema wissen, kontaktieren Sie uns.
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