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Airbnb in Emmen: Mitte fordert Prüfung einer 90-Tage-Regel

13. September 2026
Soll die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Emmen stärker reguliert werden? Die Mitte-Fraktion fordert den Gemeinderat mit einem Postulat auf, eine Regelung nach dem Vorbild der Stadt Luzern zu prüfen. Ziel sei es, regulären Wohnraum zu schützen und eine Verlagerung kommerzieller Kurzzeitvermietungen nach Emmen zu verhindern.

Plattformen wie Airbnb haben die Vermietung von Wohnungen und Zimmern für kurze Aufenthalte stark vereinfacht. Die Mitte-Fraktion sieht darin allerdings auch Risiken für den regulären Wohnungsmarkt. Werden Wohnungen dauerhaft als Kurzzeitunterkünfte angeboten, könne dies günstigen Wohnraum verknappen und die Mietpreise zusätzlich unter Druck setzen, argumentiert die Partei in einem Postulat. Der Gemeinderat soll deshalb prüfen, ob eine entsprechende Regulierung auch für Emmen sinnvoll und möglich wäre.

Als Vorbild nennt das Postulat die Stadt Luzern. Dort gilt seit dem 1. Januar 2025 ein Reglement über die Kurzzeitvermietung. Grundsätzlich dürfen Räumlichkeiten, deren Nutzung für Kurzaufenthalte Wohnraum verdrängt, während höchstens 90 Nächten pro Kalenderjahr kurzzeitig vermietet werden. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn eine Person in der betreffenden Wohnung ihren Hauptwohnsitz hat oder nachgewiesen werden kann, dass durch die Kurzzeitvermietung kein Wohnraum verdrängt wird. Vorausgegangen war eine Volksinitiative, die von den Stadtluzerner Stimmberechtigten im März 2023 angenommen worden war.

Mit ihrem Vorstoss möchte die Mitte nun klären lassen, ob ein vergleichbares Modell auch in Emmen eingeführt werden könnte. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und in welcher Form eine Begrenzung von Kurzzeitvermietungen dazu beitragen könnte, Wohnraum für die Emmer Bevölkerung zu erhalten.

Der Gemeinderat wird den Vorstoss innert Jahresfrist behandeln.

Luftaufnahme Gemeinde Emmen
«Auch in Emmen sieht man öfter Menschen aus aller Welt mit ihren Rollkoffern durch Wohnquartiere irren», schreibt die Mitte in ihrem Vorstoss. (Bild: pbu)