Haupinhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Emmen

Herzlich willkommen auf der Website der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Emmen.

Die KESB Kreis Emmen stellt auf Antrag oder von Amtes wegen den Schutz von Kindern und Erwachsenen der Gemeinden Emmen, Neuenkirch, Rain und Rothenburg sicher, welche die für sie notwendige Unterstützung nicht selber anfordern können oder bei denen niederschwellige Unterstützungsangebote oder vorgelagerte Einrichtungen nicht (mehr) ausreichen. Den betroffenen Personen wird anhand massgeschneiderter Lösungen in Form von Betreuungsangeboten oder Massnahmen geholfen.

Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt dabei wenn immer möglich gewahrt. Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismässigkeit bilden der Behörde dabei eine Leitschnur, d.h. jede behördliche Massnahme muss nicht nur erforderlich, sondern auch geeignet sein.

Mit der Führung von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen werden in der Regel Berufsbeistandspersonen betraut. Die betroffene Person besitzt ein Vorschlagsrecht und kann auch die Einsetzung eines privaten Mandatsträgers (priMas) oder einer privaten Mandatsträgerin beantragen. Die Beistandsperson bemüht sich stets um die bestmögliche Wahrung der Interessen des betroffenen Kindes, des/der Jugendlichen oder der erwachsenen Person.

Zu den Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zählen namentlich

  • Abklärungen infolge Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene;
  • Anordnung von Beistandschaften;  
  • Fürsorgerische Unterbringungen von Erwachsenen;
  • Erteilung von Weissungen an die Eltern
  • Anordnung von Beistandschaften oder Vormundschaften, Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes; Entzug der elterlichen Sorge sowie Unterbringung von Kindern;
  • Ernennung und Beaufsichtigung von Beistandspersonen;
  • Entscheide im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen;
  • Entscheide betreffend die gesetzliche Vertretung urteilsunfähiger Personen;
  • Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge;
  • Einvernehmliche Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern;
  • Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern; 
  • Bescheinigung der Handlungsfähigkeit;

 

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Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6020 Emmenbrücke
Tel. 041 268 04 25
kesb@emmen.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
Telefon:    08:00-11:45 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Schalter:  08:30-11:30 Uhr und 13:30-16:30 Uhr

Freitag:
Telefon:    08:00-11:45 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Schalter:  08:30-11:30 Uhr und nachmittags geschlossen

vor Feiertagen schliessen wir um 16:00 Uhr

 

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