Die KESB Kreis Emmen bestätigt Personen, welche in den Gemeinden Emmen, Neuenkirch, Rain oder Rothenburg wohnhaft und auch kontrollamtlich angemeldet sind, auf ihr Ersuchen hin für eine definierte Zeitspanne, ob ihre Handlungsfähigkeit im Rahmen erwachsenenschutzrechtlicher Massnahmen eingeschränkt wurde.
Die Bestätigung wird innert 48 Stunden per B-Post an die angegebene Adresse gesendet oder auf Wunsch am Schalter der KESB abholbereit hinterlegt.
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