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Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie frühzeitig bestimmen, wer Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Die beauftragte Person kann sich dann um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern und Sie gegenüber Behörden, Banken und anderen Stellen vertreten.

Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt?

Damit ein Vorsorgeauftrag rechtsgültig ist, muss dieser von Ihnen entweder vollständig von Hand geschrieben sowie unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Wirksam wird der Vorsorgeauftrag erst, nachdem der Vorsorgebeauftragte, im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit, bei der zuständigen KESB den Antrag auf Genehmigung stellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit die KESB den Vorsorgeauftrag prüfen und validieren kann, bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine Kopie des Vorsorgeauftrags (das Original muss existieren)
  • ein Arztzeugnis, das die Urteilsunfähigkeit bestätigt der betroffenen Person
  • einen aktuellen Strafregisterauszug der beauftragten Person
  • einen aktuellen Betreibungsauszug der beauftragten Person
  • eine Kopie des Ausweises der beauftragten Person

Wo wir das Original aufbewahrt?

Das Original des Vorsorgeauftrags sollte immer bei der beauftragten Person aufbewahrt werden, damit im Falle einer Urteilsunfähigkeit der auftraggebenden Person dieses der KESB  zur Genehmigung vorgelegt werden kann. 

Gut zu wissen

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies später nicht mehr selbst tun können. Damit können Sie frühzeitig vorsorgen und sicherstellen, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Interessen wahrnimmt.

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