Gemeinde Emmen
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Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie frühzeitig bestimmen, wer Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Die beauftragte Person kann sich dann um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern und Sie gegenüber Behörden, Banken und anderen Stellen vertreten.
Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt?
Damit ein Vorsorgeauftrag rechtsgültig ist, muss dieser von Ihnen entweder vollständig von Hand geschrieben sowie unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Wirksam wird der Vorsorgeauftrag erst, nachdem der Vorsorgebeauftragte, im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit, bei der zuständigen KESB den Antrag auf Genehmigung stellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit die KESB den Vorsorgeauftrag prüfen und validieren kann, bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:
Wo wir das Original aufbewahrt?
Das Original des Vorsorgeauftrags sollte immer bei der beauftragten Person aufbewahrt werden, damit im Falle einer Urteilsunfähigkeit der auftraggebenden Person dieses der KESB zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
Gut zu wissen
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies später nicht mehr selbst tun können. Damit können Sie frühzeitig vorsorgen und sicherstellen, dass eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Interessen wahrnimmt.
| Name | Download | ||
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| Eigene_Vorsorge_und_gesetzliche_Vertretungsrechte.pdf (PDF, 501 kB) | Download | 0 | Eigene_Vorsorge_und_gesetzliche_Vertretungsrechte.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Emmen | 041 268 04 25 | kesb@emmen.ch |