Haupinhalt

Abfallverordnung Real: Neue Regeln für Container

12. April 2024
Seit dem 1. Januar 2024 ist die revidierte Abfallverordnung des Gemeindeverbands Real in Kraft. In einer Mitteilung macht der Verband auf wichtige Änderungen aufmerksam. Diese betreffen kleine Gewichtscontainer und Container aus Metall.

Seit 1. Januar 2024 werden neue Gewichtscontainer nur noch ab einem Volumen von 360 Litern und mit Zustimmung von Real mit einem Datenchip ausgestattet (diese Regelung gilt auch im Falle eines Besitzerwechsels). Ab 1. Januar 2026 werden Gewichtscontainer für Kehricht mit einem Volumen von weniger als 360 Litern nicht mehr geleert. Die Entsorgung von Kleinstmengen in Gewichtscontainern ist gemäss Mitteilung nicht kostendeckend, weshalb diese Sammlung bisher durch die übrigen Kunden querfinanziert werden musste. Dies verletze das Verursacher- wie auch das Kostendeckungsprinzip. Die vorhandenen 140 und 240 Liter-Container können mit den blauen Real-Gebührensäcken weiterhin als Kehrichtcontainer genutzt werden.

Eine weitere Änderung betrifft Metallcontainer. Als neue Container dürfen ab 2024 nur noch solche aus Kunststoff eingesetzt werden. Noch funktionstüchtige Metallcontainer dürfen während der nächsten zehn Jahre bis Ende 2033 weiterverwendet werden. Kunststoffcontainer seien sicherer, leiser und ökologischer als Metallcontainer, so der Gemeindeverband. Sie können via Website der Real, im Detailhandel oder online bezogen werden und müssen der Norm EN 840 entsprechen. Weitere Informationen finden sich unter real-luzern.ch/container

Abfallentsorgung
Gewichtscontainer müssen in Zukunft ein Volumen von mindestens 360 Liter aufweisen und neue Container sollen nur noch aus Plastik sein. (Bild: zvg.)