Haupinhalt

Der Bereich Sozialhilfe umfasst unter anderem die persönliche Sozialhilfe (kostenlose Sozialberatung) und die wirtschaftliche Sozialhilfe (finanzielle Unterstützung).

Der Bereich Dienste bietet verschiedene Dienstleitungen für die Emmer Bevölkerung an. Dazu zählen etwa die freiwillige Einkommensverwaltung, Dienstleistungen der AHV-Zweigstelle, die Pflegefinanzierung und Betreuungsgutscheine.

Die Gemeinde Emmen unterstützt die Sozialhilfeempfänger/-innen und bekämpft aktiv den Missbrauch im Sozialwesen, indem sie die Leistungsbezüge auf ihre Rechtmässigkeit überprüft.
Die Alimentenfachstelle leistet fachliche Beratung für Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige und beantwortet Fragen bezüglich Ihren Ansprüchen.
Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Unter anderem klärt sie Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene ab und ordnet - sofern andere Hilfestellungen nicht ausreichen oder nicht angemessen sind – eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme an.
Die Pflegekinderaufsicht prüft im Auftrag des Gemeinderates Emmen die Aufnahme von Pflegekindern, die Erteilung von Bewilligungen für Kindertagesstätten und Tageselternvermittlungen. Zudem ist sie die Meldestelle für bei Fragen zu Angeboten im Bereich der Kinderbetreuung.

Die Winterhilfe Emmen unterstützt Einzelpersonen, Familien sowie familienähnliche Gemeinschaften. Hilfe erhalten in der Regel Personen, welche nahe am sozialen Existenzminimum leben (gemäss SKOS-Budget).

Neben den Angeboten der Gemeinde existieren Beratungsstellen zu verschiedenen Themen wie Sucht, Behinderung, Finanzen, Gewalt oder Fragen zu Ehe. Diese Beratungsstellen sind meistens in der Stadt Luzern zu finden.