Haupinhalt

Schule von A bis Z

Das heisst für Sie als Eltern schulpflichtiger Kinder wichtige Informationen und Wissenswertes zusammengefasst nach Begriffen. Finden Sie Merkblätter und Publikationen, Links zu weiterführenden Informationen oder Kontakte zu externen Dienststellen und Organisationen mit einem Klick.

Bibliothek

Die Gemeinde Emmen verfügt im Schulareal Gersag über über eine Gemeindebibliothek sowie eine Ludothek die Sie im Schulareal Gersag finden.

Bildung

 

Kann ein Kind die Schule wegen Krankheit nicht besuchen, melden es die Erziehungsberechtigten vor Beginn des Unterrichtes bei der Lehrperson direkt oder auf die Telefonnummer des Lehrerzimmers der Schule ab. Bitte beachten Sie das Merkblatt "Krank zur Schule?"

Sollte Ihr Kind ohne Abmeldung nicht in der Schule erscheinen, ruft (in der Primarschule) die Lehrperson Sie oder eine Betreuungsperson, welche Sie angeben, ca. 15 Minuten nach Schulbeginn einmal an. Sollten Sie oder die Betreuungsperson nicht erreichbar sein, erfolgt kein weiterer Anruf. Diese Regelung gilt auch für die Tagesstrukturen.

Meldet sich eine Lehrperson am Vorabend für den anderen Tag krank, kann sie das Klassentelefon starten und die Erziehungsberechtigten informieren, dass der Unterricht ausfällt. Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, gehen zur Schule. Sie werden in einer anderen Klasse aufgenommen.

Meldet sich eine Lehrperson am Morgen krank, findet für die ganze Klasse Unterricht bis 11.45 Uhr statt. Weitere Informationen übernimmt die Schulleitung.

Ist eine Abwesenheit im Voraus geplant, setzt die Schulleitung eine Stellvertretung ein.

Sekretariat Volksschule Emmen, Rüeggisingerstrasse 20, 6020 Emmenbrücke, 041 268 02 11
Sekretariat Tagesstrukturen, Rüeggisingerstrasse 20, 6020 Emmenbrücke, 041 268 04 03
Schulpsychologischer Dienst, Gerliswilstrasse 21, 6020 Emmenbrücke, 041 268 08 48
Psychomotorik Therapiestelle, Gerliswilstrasse 21 , 6020 Emmenbrücke, 041 268 03 04
Logopädischer Dienst, Gerliswilstrasse 21, 6020 Emmenbrücke, 041 268 03 09
Jugend und Familienberatung, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke, 041 268 08 88

Melden Sie Ihr Kind auf dem Sekretariat der Volksschule Emmen, Rüeggisingerstrasse 20 an.

Online Anmeldung

Die Volksschule Emmen führt im Schulhaus Rüeggisingen Basisstufenklassen. In die Basisstufe eintreten können Kinder, die vor dem 1. August das 4. Lebensjahr abgeschlossen haben. Der Eintritt ist halbjährlich möglich. Die Basisstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule. Die Kinder verweilen in der Regel vier Jahre in der Basisstufe; sie kann aber auch in 3 oder 5 Jahren absolviert werden. Die Versetzung in die 3. Primarklasse ist halbjährlich möglich.

Begabungsförderung ist Teil der Integrativen Förderung an der Volksschule. Kinder mit weit überdurchschnittlichem Potential profitieren von bereits bestehenden Förderangeboten in den Schulhäusern und werden mittels Anreicherung oder Beschleunigung unterstützt. Die Volksschule Emmen ergänzt diese integrative Förderung mit zwei schulhausübergreifenden Angeboten, der «Begabtenförderung» und «Kreativen-Kapriolen». Besonders begabten Kindern wird die Möglichkeit geboten, miteinander an spannenden Projekten ihren Ideen auf kreative Art nachzugehen.

Schülerinnen und Schüler der Volksschule Emmen haben zudem die Möglichkeit, beim Angebot des Kantons für Hochbegabte der 3.-6. Klasse mitmachen.

Personen, welche eine Beschwerde in Bezug auf die Volksschule Emmen einbringen wollen, wenden sich an die Schulleitung der betreffenden Schuleinheit.

Jede Schuleinheit der Volksschule Emmen bietet Besuchstage (Tage der offenen Türe) an. Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Schulhauses und in den Quartalsinfos der Schuleinheiten.

Wir bieten Ihrem Kind in einem kreativen und stabilen Umfeld kompetente und liebevolle Anregung und Betreuung. Es soll sich bereits vor Schulbeginn willkommen und wohl fühlen. Es nimmt gesunde Mahlzeiten im Kreis von anderen Kindern ein, erfährt sich beim eigenen Spiel und lernt sozialen Umgang in der Gruppe.

Detailinformationen zu den schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen.


Im Kindergarten und in der 1. und 2. Primarklasse erfolgt die Beurteilung ganzheitlich. Jährlich werden die Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Gespräch Lehrperson(en)- Eltern- Kind über die Kompetenzen und den Förderbedarf ihres Kindes informiert. Im Zeugnis wird die Bestätigung des Gespräches abgelegt.

Ab der dritten Klasse erhält das Kind am Ende jedes Semesters ein Notenzeugnis. Das jährliche gemeinsame Gespräch findet weiterhin statt. Wichtiger Bestandteil davon sind die überfachlichen Kompetenzen des Kindes. Auf der Homepage der Volksschule Emmen unter Publikationen sind die schuleinheitsübergreifenden Richtlinien zur Beurteilung in der Primarschule aufgeschaltet.

 

Die meisten Schulhäuser verfügen über eigene Bibliotheken, in denen sich die Kinder Lesefutter besorgen können. Informationen zu diesen Schulbibliotheken finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schuleinheit und in den Quartalsinfos der Schuleinheiten.

Die Bildungskommission vertritt die schulischen Anliegen der Öffentlichkeit und der Elternschaft und berät den Gemeinderat in schulischen Angelegenheiten.

Alle Schuleinheiten der Volksschule Emmen bieten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache an. Der Sprachstand fremdsprachiger Lernender wird im Kindergarten und später alle zwei Jahre mit dem Instrument "Sprachgewandt" erfasst. Die Schule bietet Anfangs- und Aufbauunterricht an. Der Unterricht wird von einer Fachperson erteilt und ist so weit wie möglich in den Regelunterricht integriert.

Neuzuziehende Lernende ohne Deutschkenntnisse werden ab der 1. Klasse Primar in eine der Klassen des Zentrums Integration (Schulanlage Gersag) eingeteilt. Sie besuchen den Anfangsunterricht im Zentrum während 4-6 Monaten (Lernende der 1. Klasse 12 Monate). Anschliessend werden sie in eine Regelklasse ihrer Schuleinheit eingeteilt und besuchen bis zum Ablauf eines Jahres seit ihrem Zuzug den Gruppenunterricht im Zentrum Integration. Im Anschluss an diesen Anfangsunterricht erfolgt der Aufbauunterricht in der Schuleinheit.

Die Schulleitungen, die Lehrpersonen und die Mitarbeitenden der Tagesstrukturen sind bestrebt, die Erziehungsberechtigten regelmässig zu informieren und so am Schulgeschehen teilhaben zu lassen. Dies geschieht drei- bis viermal pro Jahr mit den Quartalsnews der einzelnen Schuleinheiten.

Im Emmenmail, dem offiziellen Mitteilungsorgan der Gemeinde Emmen, ist jeweils ein Teil für aktuelle Berichte der Schule reserviert.

Auf www.schulen.emmen.ch finden Sie alle Informationen zur gesamten Volksschule und die Homepages der einzelnen Schulhäuser.

Alle Schuleinheiten und die ganze Volksschule Emmen haben die externe Evaluation mit sehr erfreulichen Resultaten abgeschlossen. In den nächsten zwei Jahren werden die Entwicklungsziele bearbeitet und mit einer internen Evaluation innerhalb der Schuleinheiten überprüft. Das Standortgespräch mit der Schulaufsicht des Kantons Luzern schliesst den Evaluationszyklus ab.

Die Volksschule Emmen bietet während sechs Ferienwochen über das Jahr verteilt einen Ferienhort an. Der Hort findet während der folgenden Wochen statt:

  • Herbstferien: 2. Woche

  • Fasnachtsferien: 1. Woche

  • Osterferien: 2. Woche

  • Sommerferien: 1., 2. und 6. Woche

Nähere Informationen und das Anmeldeformular sind unter Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen zu finden.

Schuljahr 2024/25

Schulbeginn:

Montag, 19. August 2024

Herbstferien:

Samstag 28.09.2024 - Sonntag 13.10.2024

Weihnachtsferien:

Samstag 21.12.2024 – Sonntag 05.01.2025

Fasnachtsferien:

Samstag 22.02.2025 – Sonntag 09.03.2025

Osterferien:

Freitag 18.03.2025 – Sonntag 04.05.2025

Sommerferien:

Samstag 05.07.2025 - Sonntag 20.08.2025

 

Weitere schulfreie Tage:

 

  • Allerheiligen: Freitag, 1. November 2024
  • Maria Empfängnis: Sonntag, 8. Dezember 2024
  • Auffahrt: Donnerstag, 29. Mai 2025 und Brückentag Freitag, 30. Mai 2025
  • Pfingstmontag: Montag, 9. Juni 2025
  • Fronleichnam: Donnerstag, 19. Juni 2025 und Brückentag Freitag, 20. Juni 2025

Vor den Sommerferien ist der Schulschluss auf 15.05 Uhr angesetzt. Vor allen anderen Ferien und den Feiertagen ist der Schulschluss gemäss Stundenplan.

 

Ferienpläne

Bilder aus dem Schulalltag werden nur im Zusammenhang mit einem sachlichen Inhalt veröffentlicht. Sind einzelne Kinder darauf deutlich zu erkennen, muss für die Veröffentlichung das Einverständnis der Eltern vorliegen.

Den Schülerinnen und Schülern der Primar- und Sekundarschule Emmen steht ein breites Angebot an Schulsportkursen offen. Der freiwillige Schulsport ergänzt den obligatorischen Sportunterricht in der Schule. Die Anmeldeunterlagen werden von der Klassenlehrperson abgegeben. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme während eines Semesters.

In den Primarschulen der Volksschule Emmen besteht ein Angebot für frühe Sprachförderung. Fremdsprachige Eltern können ihr Kind ein Semester vor Eintritt in den Kindergarten für dieses Angebot anmelden. Das Kind besucht zusammen mit einem Elternteil von Februar bis Juni einmal in der Woche eine Stunde Deutschunterricht bei einer Kindergartenlehrperson. Das Anmeldeformular liegt den Unterlagen für den Kindergarten bei.

Alle Lernenden der Volksschule Emmen werden von der Direktion Bildung und Kultur entsprechend den Schulkreisen, respektive den nächstliegenden Ersatzschulkreisen einer Schuleinheit zugeteilt.

Sind Erziehungsberechtigte mit der Einteilung ihres Kindes nicht einverstanden, schreiben sie mit dem Formular "Gesuch für die Zu- und Umteilung von Lernenden" ein begründetes Gesuch an die Direktion Bildung und Kultur.

Finden Sie hier das Formular Zu- oder Umteilung von Lernenden

Die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) richten sich an zwei-und mehrsprachige Kinder und Jugendliche. Sie erweitern ihnen die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und ihrer Herkunftskultur Der Besuch der Kurse HSK wird von der Volksschule Emmen empfohlen, ist jedoch freiwillig. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Volksschulbildung zu finden.

In der ersten Woche der Herbstferien findet die Herbstsportwoche statt. Den Schülerinnen und Schülern von Emmen steht eine grosse Auswahl an altersgemässen Sportkursen offen. Die Ausschreibung erfolgt jeweils im September über die Klassenlehrperson.

Vermag ein Lernender/ eine Lernende trotz Unterstützung durch die Klassenlehrperson und die Fachlehrerin für IF dem Unterricht über lange Zeit nicht zu folgen, können Individuelle Lernziele (ILZ) vereinbart werden. ILZ können einzelne Fächer oder mehrere Fächer betreffen. Sie werden vom Kind, den Eltern und den Lehrpersonen in einem Standortgespräch festgelegt. Vorgängig muss der Schulpsychologische Dienst einbezogen werden. Er führt entsprechende Abklärungen durch.

In einer Fördervereinbarung werden jeweils die individuellen Lernzielanpassungen festgelegt. Die Schulleitung bestätigt die ILZ mit Ihrer Unterschrift und entscheidet bei Uneinigkeit.

In den Fächern, in welchen eine Förderung nach individuellem Lehrplan mit angepassten Lernzielen vereinbart worden ist, werden keine Noten gesetzt. Im Zeugnis erfolgt bei den Fächern der Eintrag „besucht“ und bei den Administrativen Bemerkungen „Integrative Förderung: Individuelle Lernziele“.

Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Lernenden einer Klasse auf der Kindergarten- und Primarstufe und auf der Sekundarstufe I in der Regel im Niveau C. Unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen werden erfolgreiches Lernen, situationsgerechtes Verhalten und ein klarer mündlicher und schriftlicher Ausdruck angestrebt.

Besondere Beachtung finden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Spracherwerb (siehe Deutsch als Zweitsprache) sowie besondere Begabungen (siehe Begabungs- und Begabtenförderung).

Im Bewusstsein, dass Schüler/innen mit ihren vielfältigen Eigenarten nicht in vordefinierte, starre Gruppen eingeteilt werden können, erweitert die IF den Rahmen der Klassengemeinschaft. Die integrative Unterstützung dient einem generellen Förderverständnis in heterogenen Klassen.

Die Zusammenarbeit der Lehrpersonen insbesondere im Klassenteam ist ein wichtiger Gelingensfaktor der IF. Jede Klasse wird während ca. 4 Lektionen pro Woche von einer Fachperson für Integrative Förderung unterstützt.

Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400a:

Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, Sprach- und Sinnesbehinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten werden im Rahmen der Verordnung über die Sonderschulung gefördert. Für jedes Kind wird aufgrund der Verfügung des Kantons mit der entsprechenden Unterstützung eine individuelle Lösung für seine Schullaufbahn festgelegt.

Die Volksschule Emmen verfügt in allen Schulkreisen über mehrere Kindergärten. Alle Kindergärten, auch diejenigen in den Quartieren sind einer Schuleinheit zugeordnet. Der Kindergarten dauert zwei Jahre, wovon ein Jahr freiwillig ist und ab dem 5. Geburtstag (Stichtag 1. August) ein Jahr obligatorisch besucht wird.

Der Unterricht im Kindergarten findet an fünf Vormittagen und an einem Nachmittag statt.

Im Schulhaus Rüeggisingen wird im Zyklus 1 in Basisstufen unterrichtet.

Eintritt in den Kindergarten:

  • Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, treten nach den Sommerferien in den Kindergarten ein.
  • Die Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen. Der Eintritt in den Kindergarten ist halbjährlich möglich.
  • Nicht schulfähige Kinder können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und nach einem Gespräch mit der Schulleitung um ein Jahr vom Kindergarten zurückgestellt werden.

Information und Anmeldung:

Mitte November finden in den Schuleinheiten Elternabende zum Kindergarten und zur Basisstufe statt. Anschliessend versendet das Sekretariat der Volksschule Emmen die Anmeldeunterlagen. Bis ca. Mitte Januar melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind an.

Kopfläuse kommen in Schulklassen immer wieder vor. Jede /jeder kann sie bekommen, sie sind kein Zeichen mangelnder Hygiene. Wichtig ist rasches und sachgemässes Handeln, so dass der Ansteckungskreis unterbrochen wird und die unerwünschten Tiere schnell wieder verschwinden.

Die Diagnose des Läusebefalls und die Behandlung ist Sache der Eltern. Diese Informieren die Klassenlehrperson, wenn sie bei ihrem Kinde Läuse feststellen. Sie wird die Fachpersonen für Kopfläuse beiziehen und gemeinsam mit ihnen alle Eltern über das richtige Vorgehen informieren.

Kinder mit lebenden Kopfläusen gehen erst wieder in die Schule, nachdem die erste Behandlung mit einem Läusemittel erfolgt ist.

Erziehungsberechtigte melden der Klassenlehrperson, wenn ihr Kind an einer Krankheit leidet, die in der Schule oder in den Tagesstrukturen eine spezielle Betreuung erfordert (Allergien, Zuckerkrankheit, Epilepsie usw.)

Jede Schuleinheit verfügt über ein Leitbild, welches auf der betreffenden Homepage aufgeschaltet ist. Das Leitbild der gesamten Volksschule Emmen wird zu einem späteren Zeitpunkt völlig überarbeitet.

Die Musikschule Emmen ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine musikalische Ausbildung und gleichzeitig beteiligt sie sich aktiv am kulturellen Leben der Region.

Lernende, die auf die Dauer mindestens eines Schuljahres in ihren  körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten beeinträchtigt sind und bei denen diese Beeinträchtigung schwerwiegende Auswirkungen auf das schulische Können hat, haben Anrecht auf individuell festgelegte Massnahmen zum Ausgleich dieses Nachteils. Die Beeinträchtigung muss vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt oder bestätigt werden. Die Lehrplanziele werden in qualitativer Hinsicht beibehalten und nicht nach unten angepasst. Es werden lediglich formale Prüfungsanpassungen vorgenommen. Formale Prüfungsanpassungen sind grundsätzlich für alle Lernenden möglich.

Während der grossen Pause am Morgen und am Nachmittag sind Lehrpersonen als Pausenaufsicht auf dem Schulgelände. Die Einzelheiten werden von den jeweiligen Schulleitungen geregelt.

Der Pausenplatz ist ein wichtiges Lernfeld für die Kinder. Ohne besondere Erlaubnis der Klassenlehrperson verlassen die Lernenden den Platz während der Pause nicht.

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente der Volksschule Emmen als PDF zum Herunterladen.

Publikationen Schule von A bis Z

 

    • Dispensationsgesuch Lernende Formular
    • Elterninformationen und Schulsystem DVS
    • Ferienplan Volksschule Emmen bis 2027
    • Flyer selbstgesteuertes Lernen PS
    • Flyer selbstgesteuertes Lernen Sek (folgt Mitte August)
    • Gesuch für Zu- und Umteilung von Lernenden
    • Richtlinien zur Beurteilung in der Primarschule
    • Schulprogramm 2021-25 Volksschule Emmen
    • Schulstrategie 2035 Volksschule Emmen
    • Weisung für Lernende zur Benutzung der IT-Strukturen an der Volksschule Emmen

Die Volksschule Emmen verfügt über ein Konzept Qualitätsmanagement. Darin werden Abläufe zur Qualitätssicherung festgehalten. In der "Schulstrategie Volksschule Emmen 2035" und im "Schulprogramm 2021-2025" sind die lange- und mittelfristigen Ziele formuliert. 

Zudem wird die Volkschule Emmen alle sechs Jahre von der Fachstelle für externe Evaluation des Kantons Luzern überprüft. Im Anschluss an diese externe Evaluation legt jede Schuleinheit ihre Entwicklungsziele fest. Nach zwei bis drei Jahren kontrolliert die Schulaufsicht, wie weit diese Ziele erreicht sind.

Der konfessionelle Religionsunterricht wird ausserhalb der Schule von den Verantwortlichen der verschiedenen Kirchen organisiert. Ein inhaltlicher Austausch mit der Schule, zum Beispiel im Bereich Ethik und Religionen (im Fach Natur, Mensch, Gesellschaft integriert), wird von beiden Seiten angestrebt.

Katholische Kirche Emmen, Tel. 041 552 60 50

Reformierte Kirche Emmen, Tel. 041 280 15 42

Die Versetzung in die nächst höhere Klasse ist auch für Lernende mit individuellen Lernzielen die Regel. Für eine Repetition kann keine Durchschnittsnote festgelegt werden. Sie ist grundsätzlich möglich, aber nur bei folgenden Bedingungen eine sinnvolle Option:

  • Längere Abwesenheit vom Unterricht (mehrere Wochen bis Monate) wegen Krankheit, Unfall, usw.
  • Einem Ereignis oder dauerhaften Belastungen im näheren Umfeld, welche das Kind daran hindern, seinem  Potential entsprechend die Leistung zu erbringen.

Der Entscheid über die Repetition wird auf allen Stufen mit der Schulleitung besprochen, welche bei Uneinigkeit entscheidet.

Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule 405 A

In besonderen Situationen können Lernende auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.

Das Gesuch für einen absehbaren und klar begründeten Urlaub muss vier Wochen vor Beginn des Urlaubes schriftlich eingereicht werden.

  Dauer Zuständigkeit Einreichfrist Einreichung
Jokertage (siehe Richtlinien Punkt 2) 4 Halbtage pro Schuljahr Klassenlehrperson 7 Tage im Voraus über KLAPP: Jokertage
Urlaub (siehe Richtlinien Punkt 3) ab 5 Halbtagen Schulleitung 4 Wochen im Voraus über Webseite: Onlineformular
Urlaube – nicht Jokertage (siehe Richtlinien Punkt 4) bis 3 Tage Klassenlehrperson so früh wie möglich über KLAPP: Absenzmeldung
Schnupperlehren (siehe Richtlinien Punkt 5) bis 5 Tage Klassenlehrperson 7 Tage im Voraus Papierform

Richtlinien Urlaub, Jokertage, Schnupperlehren Volksschule Emmen

Richtlinien Schnupperlehren

Sperrtage: An Sperrtagen werden keine Jokertage und Urlaube bewilligt.
Als solche gelten:

  • Die letzte Woche vor den Sommerferien und die erste Woche nach den Sommerferien
  • angekündigte Schulprojekte
  • Exkursionen, Klassenlager, Schulreisen

Das Formular Urlaubsgesuch finden Sie auf der Homepage unter Informationen.

Ihr Kind kann jeweils Montag bis Freitag von 7-18 Uhr ergänzend zur Schulzeit in den Schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen betreut werden. Im Element I von 7-8 Uhr bekommt das Kind ein Frühstück. Zum Element II gehören das Mittagessen und die Ruhe- und Bewegungszeit zwischen 11.45 und 13.30 Uhr. Die Betreuungszeit am Nachmittag besteht aus zwei Elementen, Element III von 13.30 bis 15.05 Uhr und Element IV  von 15.15 bis 18.00 Uhr. Im Element IV erhalten die Kinder ein Zvieri. Am Mittwoch können die Elemente III und IV nur zusammen gebucht werden.

Die Kosten für alle Betreuungsangebote richten sich nach dem Einkommen der Familie.

Zu den Schuldiensten gehören der Logopädische Dienst, die Therapiestelle für Psychomotorik und der Schulpsychologische Dienst. Erziehungsberechtigte können sich selber bei den einzelnen Schuldiensten melden oder die Schule schlägt eine Abklärung im sprachlichen oder motorischen Bereich oder im Bereich des Schulerfolges/Verhalten vor.

Sämtliche Informationen über die Schuldienste Emmen finden Sie auch auf der Webseite.

Die Volksschule Emmen ist in verschiedene Schulkreise mit ihren Schulhäusern eingeteilt. Jede Schuleinheit wird von einer Schulleitung geführt. Auf der Homepage der jeweiligen Schuleinheit erfahren Sie mehr zu Personen, Aktivitäten, Schulinformationen usw.

Einige Lehrpersonen in verschiedenen Schuleinheiten haben die Bewilligung erhalten ihren Hund im Unterricht als Schulhund einzusetzen. Sie sind verpflichtet, das Tier entsprechend als Schulhund auszubilden und die Erziehungsberechtigten sorgfältig über den Einsatz des Hundes zu informieren.

Alle Schuleinheiten verfügen über ein Pensum Schulsozialarbeit (SSA). Die SSA ist ein niederschwelliges Angebot für Kinder, Eltern und Lehrpersonen. Das Angebot kann direkt im Schulhaus und in der Regel während der Unterrichtszeit genutzt werden. Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung in sozial schwierigen Situationen, achtet sorgfältig auf die Situation eines Kindes und arbeitet ziel- und ressourcenorientiert. In Einzel-, Gruppen- oder Klassengesprächen werden angemessene Wege und Lösungen erarbeitet. Das Angebot ist kostenlos und untersteht der Schweigepflicht.

Auf der Webseite der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern sind diverse Unterlagen zum Schulsystem des Kantons aufgeschaltet.

Die Broschüre "Die Volksschule" behandelt Themen wie: Schuleintritt, Schulstufen, Beurteilung, Förderangebote Sonderschulung, Rechte und Pflichten der Eltern usw. Sie ist in 11 Sprachen übersetzt.

Schulsystem Kanton Luzern

Ab der 3. Primarklasse kann die Klassenlehrpersonen eine Schulverlegungswoche durchführen. Sie reicht dafür ein Konzept ein, das von der Geschäftsleitung bewilligt werden muss. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschliessend über die Teilnahme ihres Kindes an einer Schulverlegung. Wenn Eltern ihren Sohn / ihre Tochter nicht teilnehmen lassen wollen, so begründen sie dies schriftlich zuhanden der Klassenlehrperson (Die KLP führt danach ein allfälliges Gespräch mit den Erziehungsberechtigten). Bei Nichtteilnahme besucht die/der Lernende den Unterricht bei einer anderen Klasse und/oder führt eine Schnupperlehre/Schnupperwoche während dieser Zeit durch.

Die Eltern sind zuständig für den Schulweg und sie tragen die Verantwortung. Sie entscheiden, wie ihr Kind den Weg zurücklegt: zu Fuss, mit dem Velo, mit dem Bus. Alle Lernenden der Volksschule Emmen werden von der Geschäftsleitung in eine Schuleinheit eingeteilt, zu welcher der Schulweg dem Alter entsprechend zumutbar ist.

Der Schulweg bringt wichtige Erfahrungen für das Kind. Es knüpft soziale Kontakte mit Schulkameradinnen und –kameraden, es macht spannende Entdeckungen und es bewegt sich regelmässig im Freien. Das Vertrauen der Eltern, dass das Kind den Schulweg selbstständig bewältigen kann, stärkt das Selbstvertrauen des Kindes.

Information der Dienststelle Volksschulbildung für Eltern

Downloads Verkehrsprävention

Pedibus

Das Gesetz über die Schulzahnpflege verpflichtet die Gemeinden, bei Kindern im schulpflichtigen Alter den jährlichen Untersuch beim Zahnarzt sicherzustellen. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für den Untersuch bei einem der Schulzahnärzte.

Zudem besucht eine Fachperson für Zahnprophylaxe fünf (Kindergarten) bis ein (Oberstufe) Mal pro Schuljahr die Schulklasse und instruiert die richtige Pflege der Zähne. Alles Material dazu stellt die Gemeinde zur Verfügung.

Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte sind:

  • Dr. med. dent. Nicolas Fenner, Gerliswilstrasse 35, 6020 Emmenbrücke, Telefon 041 260 20 15
  • Dr. med. dent. Peter Röthlin, Bahnhofstrasse 9, 6020 Emmenbrücke, Telefon 041 260 40 44
  • Dr. med. dent. Martin Wagner, Gerliswilstrasse 74, 6020 Emmenbrücke, Telefon 041 260 94 94
  • Zahnarztpraxis am Sonnenplatz, med. dent. Marlis Walter, Gerliswilstrasse 74, 6020 Emmenbrücke, Telefon 041 262 00 44
  • Zahnarztpraxis am Sprengiplatz, Dr. med. dent. Andreas Willi und Dr. med. dent. Salem Barcic, Erlenstrasse 4, 6020 Emmenbrücke, Telefon 041 280 61 60
  • Zahnarztpraxis Meierhöfli, Dr. (GR) Aris Ntomouchtsis und med. dent. Kyriakyi Konstantinou, Feldbreiteplatz 4, 6032 Emmen, Telefon 041 260 94 74

Schulärztliche Untersuche
Der Untersuch durch den Schularzt ist obligatorisch und findet im Kindergarten, in der 4. Primar- und in der 2. Sekundarschule statt. Die Kosten werden von der Gemeinde Emmen übernommen. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Ablauf des Untersuchs orientiert und können den Untersuch – auf eigene Kosten – durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt durchführen lassen.

Freiwillige Schulimpfungen
An der Volksschule Emmen werden seit dem Schuljahr 2013/2014 die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Basisimpfungen angeboten. Die Impfungen sind freiwillig und werden, falls von den Erziehungsberechtigten gewünscht, durch den Schularzt durchgeführt. Die Impfungen sind – auch bei Durchführung beim Hausarzt – für die Erziehungsberechtigten kostenlos.

Informationsblätter

In der zweiten, dritten und vierten Klasse besuchen die Kinder jeweils zehn bis zwölf Lektionen den Schwimmunterricht im Hallenbad Mooshüsli. Dafür stehen ausbildete Schwimmlehrerinnen zur Verfügung, welche von den Klassenlehrpersonen unterstützt werden. Ende der vierten Klasse soll möglichst jedes Schulkind schwimmen und sich sicher im Wasser bewegen können.

Das Sekretariat der Volksschule Emmen befindet sich an der Rüggisingerstrasse 20 im 1. Stock.

Sie erreichen uns am Schalter und telefonisch (041 268 02 11) zu den folgenden ordentlichen Öffnungszeiten wieder:

Montags: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstags: vormittags geschlossen   | 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwochs: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr | 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstags: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr | 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitags: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen

Die Volksschule Emmen verfügt an drei Standorten (Sekundarschule Erlen, Sekundarschule Gersag 1 und Sekundarschule Gersag 2) über eine typengetrennte Sekundarschule mit Niveau A, Niveau B und Niveau C. Im Niveau C werden Kinder mit Lernschwächen zusätzlich von einer Heilpädagogin integrativ gefördert.

Die Volksschule Emmen setzt ab dem Schuljahr 2020/21 einen gemeinsamen Entwicklungs-schwerpunkt im Bereich "selbstgesteuertes Lernen". Neben der Förderung des selbstgesteuerten Lernens im regulären Unterricht bietet die Volksschule Emmen ab dem Schuljahr 21/22 ein zusätzliches Zeitgefäss von total 60 Minuten pro Woche ausserhalb des Unterrichts an, in welchem die Kinder in der Schule selbstständig Lernen können.

Flyer selbstgesteuertes Lernen

Alle zwei Jahre findet jeweils im März der Tag der aufgeschlossenen Volksschulen statt. Dieser Tag der «Schulen für alle», an dem sich die Schulen des Kantons Luzern einer breiten Öffentlichkeit zeigen, wird von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons initiiert. Die einzelnen Schuleinheiten informieren frühzeitig über ihre individuellen Programme.

Nächster Termin: 21. März 2024

Wenn eine Familie innerhalb der Gemeinde umzieht, melden die Eltern dies frühzeitig der Klassenlehrperson und dem Rektorat der Volksschule Emmen, Rüeggisingerstrasse 20 /Tel. 041 268 02 11. Das Rektorat regelt die Zuteilung zum Schulkreis und die Klassenlehrperson leitet die Unterlagen (Zeugnis, Arztkarte, Kontaktdaten bisherige Lehrperson) an die neue Lehrperson weiter.
Bitte melden Sie dem Umzug innerhalb der Gemeinde zusätzlich der Einwohnerkontrolle.

Hier gehts zum Onlineformular.

In der Primarschule findet der Unterricht in Blockzeiten von 08.15 Uhr bis 11.45 Uhr statt. Die Kinder dürfen das Schulhaus ab 08.05 Uhr betreten. Grosse Pause ist von 09.45 bis 10.15 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt um 13.30 (Türöffnung 13.20 Uhr) oder um 14.15 Uhr und dauert je nach Stundenplan bis 15.05 oder bis 16.05 Uhr. Ab Schuljahr 2021/22 kommen zusätzliche Zeitgefässe für das Selbstgesteuerte Lernen dazu. Dieses Angebot ist freiwillig. Die genauen Zeiten sind in den Klassenstundenplänen festgehalten.

In der Sekundarschule kann der Unterricht bereits um 07.25 Uhr beginnen und bis 16.55 Uhr dauern.

Folgende Unterrichtsinhalte werden in der Volksschule vermittelt:

  • KG: Fussgängerausbildung
  • 2. PS: Fahrradausbildung (Ausrüstung und Sicherheit)
  • 3./4. PS: Fahrradausbildung (Verkehrsgarten)
  • 5./6. PS: Fahrradausbildung (Radfahrertest)
  • 1. Sek: Verkehr und Soziale Medien
  • 3. Sek: Folgen eines Verkehrsunfalles

Die Kinder erhalten bei Kindergartenbeginn ein Leuchtdreieck (Lüchtzgi), welches ihre Sichtbarkeit auf dem Schulweg erhöht. In der 1. Klasse wird das Leuchtdreieck durch eine Leuchtweste abgelöst. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind diese Sicherheitshilfen auch wirklich trägt.

Merkblatt: Tipps zum Schulweg für Eltern

Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Eltern. Die Kinder sind in der Schule und im Kindergarten nicht versichert.

Wenn Sie aus der Gemeinde wegziehen, melden Sie dies bitte frühzeitig der Klassenlehrperson und dem Rektorat der Volksschule Emmen, Rüeggisingerstrasse 20/ Tel. 041 268 02 11. Geben Sie Ihren neuen Wohnort an, damit der neuen Schule der Zuzug gemeldet und alle nötigen Schulunterlagen (Zeugnis, Arztkarte, Kontaktdaten bisherige Schule) an diese weitergeleitet werden können.

Hier gehts zum Online-Formular.

Melden Sie zudem Ihren Wegzug bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Emmen.

Die Volksschule Emmen hat Weisungen erstellt zu Medien und Informatik und zum Umgang mit Geräten der Schule, welche von den Schülerinnen und Schülern unterschrieben und eingehalten und von den Eltern mit Unterschrift zur Kenntnis genommen werden müssen.

 

Weisung für Lernende zur Benutzung der IT-Strukturen an der Volksschule Emmen

Kurz vor Ende eines Semesters erhalten alle Lernenden ein Zeugnis. Ab der dritten Klasse erfolgt darin eine Beurteilung mit Noten. Die Erziehungsberechtigten unterschreiben jedes Zeugnis. Die Unterschrift belegt, dass sie die Einträge eingesehen haben und bedeutet nicht das Einverständnis mit den Noten.

Wünschen Erziehungsberechtigte eine Veränderung auf der Seite der Personalien (Bsp. Name des Kindes) so müssen sie dies selber auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Emmen melden. Die Schule kann keine Veränderungen vornehmen.

Jeweils am zweiten Donnerstag im November öffnen hunderte von Betrieben, Organisationen, Berufsfachschulen und Hochschulen in der ganzen Schweiz ihre Türen. Mädchen und Jungen der 5. bis 7. Klasse sind eingeladen, Bezugspersonen an die Arbeit zu begleiten oder an spannenden Spezialprojekten teilzunehmen.

Zum Berufsauftrag der Lehrpersonen gehört auch die Zusammenarbeit im Klassen- und Stufenteam und im Team der ganzen Schuleinheit. An regelmässige Sitzungen und Weiterbildungen werden schulinterne Anliegen besprochen, gemeinsam Qualitätsansprüche definiert, Entwicklungsschritte erarbeitet und Aktivitäten geplant.

Die Lehrpersonen unterstützen sich in der Unterrichtsentwicklung und sie besuchen sich gegenseitig im Unterricht.

Stufen- und Fachlehrpersonen treffen sich regelmässig über die Schuleinheiten hinaus zu Sitzungen.

Die Schulführung und die Administration der Volksschule Emmen arbeiten in themenorientierten Sitzungsgefässen eng zusammen.