Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Ortsplanungsrevision: Auswirkungen auf Baugesuche durch öffentliche Auflage |
Vom 13. Mai bis 11. Juni 2024 findet die öffentliche Auflage der neuen Ortsplanung statt. Damit gelten ab 13. Mai 2024 die Vorgaben der neuen Ortsplanung gemäss § 85 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) als Planungszone. Sämtliche Bauvorhaben müssen die bestehenden wie auch die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten. Alle relevanten Infos dazu finden Sie unter qualitaet-emmen.ch. 👉 Die Unterlagen der öffentlichen Auflage der Revision der Ortsplanung wie auch der Teilrevision Deponie Häliswil können direkt unter diesem Link eingesehen und heruntergeladen werden. |
Baubewilligungspflicht
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist gemäss § 184 PBG, bewilligungspflichtig.
Die kantonale Wegleitung dient als Basis für die mit dem Baugesuch einzureichenden Angaben und Unterlagen. Die Plandarstellung richtet sich an der Norm sia 400 Planbearbeitung Hochbau.
Für zusätzliche Auskünfte können Sie sich an den Bereich Baubewilligungen wenden.
Aktuelle Baugesuche und Planungen, die zurzeit öffentlich aufliegen, finden Sie unter diesem Link.
Gesuchsunterlagen
Das kantonale elektronische Baugesuchsformular und die Anleitung Webformular dazu finden Sie unter Baugesuch und Beilagen. Bei Fragen zum Baugesuchsformular wenden Sie sich direkt an Raum und Wirtschaft (rawi), Tel. 041 228 51 83 oder rawi@lu.ch.
Das Baugesuchsformular und die Beilagen sind unterschrieben in physischer Form (1-fach) und ebenfalls digital in PDF-Format einzureichen. Die digitalen Unterlagen können mit Datenträgern, E-Mail (baubewilligungen@emmen.ch) oder via Datentransfer eingereicht werden.
Die digitalen Daten haben den Kriterien gemäss den Richtlinien für die Benennung digitaler Unterlagen im Baubewilligungsverfahren zu entsprechen. Download: Kriterien für die Benennung digitaler Unterlagen im Baubewilligungsverfahren.
Mit jedem Baugesuch ist ein aktueller Grundbuch- und ein ÖREB-Auszug beizulegen.
Hinweis zu Planänderungen
Planänderungen sind mit klarem Änderungsverzeichnis und Datum zu versehen. Die Plandarstellung richtet sich nach § 55 Abs. 4 PBV. Geprüft und Beurteilt werden nur entsprechend beschriebene und dargestellte Änderungen.
Meldung Abbrucharbeiten oder Meldung Solaranlage
Die Meldung über den Abbruch einer Baute (§ 187 PBG) oder den Bau einer Solaranlage (§ 54 Abs. 2 lit. b PBV) unterschrieben in physischer Form (1-fach) und ebenfalls digital in PDF-Format einzureichen.
Das kantonale elektronische Formular zur Meldung Abbrucharbeiten, Meldung Solaranlage und die Anleitung Webformular finden Sie unter Baugesuch und Beilagen. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich direkt an Raum und Wirtschaft (rawi), Tel. 041 228 51 83 oder rawi@lu.ch.
Energiemeldungen: Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung) in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung, eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind gemäss kantonalem Energiegesetz seit 1.1.2019 meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden.