Haupinhalt

Kantonales Energieförderprogramm: Mit Anpassungen ins 2024

15. Januar 2024
Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien an bestehenden Gebäuden. Auch für dieses Jahr stehen insgesamt 19.4 Millionen Franken als Förderbudget zur Verfügung.

Für das Jahr 2024 sind kleine Anpassungen im Förderprogramm Energie gemacht worden:

Wärmepumpen: Der Kanton fördert neu das Anlagenzertifikat WPSM. Das heisst, die Gesuchstellenden erhalten keine Rechnungen mehr für das Zertifikat. Die FWS schickt die Rechnung für alle LU-Zertifikate vierteljährlich direkt an den Kanton.

GEAK Plus Gesuchprozess: Dieser ist neu ein- statt zweistufig. Fördergelder können neu nach Erstellung des GEAK Plus beantragt werden. Die Frist beträgt drei Monate nach Ausstellungsdatum des GEAK Plus.

Treibhausgasemissionen in der Erstellung: Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie-Zertifikat haben. Diese müssen aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut werden.

Weiterführende Informationen: umweltberatung-luzern.ch/förderprogramme.

Förderprogramm Energie
Für das Jahr 2024 wurde das Förderprogramm Energie stellenweise angepasst.
Name
Webflyer 2024 (1) Download 0 Webflyer 2024 (1)