Haupinhalt

Ortsplanungsrevision: Auswirkungen auf Baugesuche

Seit 13. Mai 2024 gelten die Vorgaben der neuen Ortsplanung gemäss § 85 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) als Planungszone. Sämtliche Bauvorhaben müssen die bestehenden wie auch die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten. Alle relevanten Infos dazu finden Sie unter qualitaet-emmen.ch.

Baubewilligungspflicht
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist gemäss § 184 PBG, bewilligungspflichtig.

Die kantonale Wegleitung dient als Basis für die mit dem Baugesuch einzureichenden Angaben und Unterlagen. Die Plandarstellung richtet sich an der Norm sia 400 Planbearbeitung Hochbau.

Für zusätzliche Auskünfte können Sie sich an den Bereich Baubewilligungen der Gemeinde Emmen wenden.

Gesuchsunterlagen
Das kantonale elektronische Baugesuchsformular und die Anleitung Webformular dazu finden Sie unter Baugesuch und Beilagen. Bei Fragen zum Baugesuchsformular wenden Sie sich direkt an die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Tel. 041 228 51 83 oder rawi@lu.ch

Das Baugesuchsformular und die Beilagen sind unterschrieben in physischer Form (1-fach) und ebenfalls digital in PDF-Format einzureichen. Die digitalen Unterlagen können mit Datenträgern, E-Mail (baubewilligungen@emmen.ch) oder via Datentransfer eingereicht werden. 

Die digitalen Daten haben den Kriterien gemäss den Richtlinien für die Benennung digitaler Unterlagen im Baubewilligungsverfahren zu entsprechen.

Mit jedem Baugesuch ist ein aktueller Grundbuch- und ein ÖREB-Auszug beizulegen.

Hinweis zu Planänderungen
Planänderungen sind mit klarem Änderungsverzeichnis und Datum zu versehen. Die Plandarstellung richtet sich nach § 55 Abs. 4 PBV. Geprüft und Beurteilt werden nur entsprechend beschriebene und dargestellte Änderungen.

Meldung Abbrucharbeiten oder Meldung Solaranlage
Die Meldung über den Abbruch einer Baute (§ 187 PBG) oder den Bau einer Solaranlage (§ 54 Abs. 2 lit. b PBV) unterschrieben in physischer Form (1-fach) und ebenfalls digital in PDF-Format einzureichen.

Das kantonale elektronische Formular zur Meldung Abbrucharbeiten, Meldung Solaranlage und die Anleitung Webformular finden Sie unter Baugesuch und Beilagen. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich direkt an die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Tel. 041 228 51 83 oder rawi@lu.ch.

Energiemeldungen: Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung) in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung, eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind gemäss kantonalem Energiegesetz seit 1.1.2019 meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden.

Aktuelle Baugesuche / Planunterlagen

Aktuelle Baugesuche und Planungen, die zurzeit öffentlich aufliegen, finden Sie unter diesem Link.

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch

Baurechtliche Beratung

Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Sprech…
Der Bereich Baubewilligungswesen beantwortet gerne baurechtliche Fragen zu Ihrem Projekt. Für eine projektbezogene Sprechstunde ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

Die Sprechstunde soll der Bauherrschaft und den Projektverfassern als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung dienen. In diesem Rahmen werden weder abschliessende Stellungnahmen abgegeben noch baurechtliche Prüfung vorgenommen. Die abschliessende und verbindliche Prüfung eines Bauprojekts erfolgt erst nach Vorliegen des definitiven Baugesuchs.

Fragen zur Bepflanzung entlang von Privatgrenzen sind durch den Friedensrichter zu klären, da die Abstandsvorschriften im Privatrecht (EG ZGB) geregelt sind.

Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu Hochbau

Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren? Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu sicherheitstechnischen Fragen, damit Gefahrenquellen bereits im Voraus eliminiert werden können. …
Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren? Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu sicherheitstechnischen Fragen, damit Gefahrenquellen bereits im Voraus eliminiert werden können.

Lärmbeschwerden

Gemäss Lärmschutzverordnung gelten die Zeiträume zwischen 07.00 – 12.00 Uhr und zwischen 13.00 - 19.00 Uhr von Mo - Sa als Betriebszeiten, in denen lärmige Arbeiten ausgeführt werden dür…
Gemäss Lärmschutzverordnung gelten die Zeiträume zwischen 07.00 – 12.00 Uhr und zwischen 13.00 - 19.00 Uhr von Mo - Sa als Betriebszeiten, in denen lärmige Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Der Samstag gilt als Werktag.

Als Nachtruhe gilt der Zeitraum zwischen 22.00 - 06.00 Uhr. Für die Einhaltung der Nachtruhe ist ausschliesslich die Polizei zuständig. In akuten Fällen von Lärm während der Nachtruhe kontaktieren Sie die Polizei über Telefon 117.

Über die Regelungen in Mehrfamilienhäusern gibt die Hausordnung Auskunft.

Wenn Sie sich ansonsten durch Lärm belästigt fühlen, empfiehlt es sich, zuerst das direkte Gespräch mit dem Verursacher oder der Verursacherin des Lärms zu suchen.
Falls ein solches Gespräch nicht möglich ist oder zu keiner Einigung führt, können Sie bei der Gemeinde eine schriftliche Beschwerde einreichen. Wir klären ab, ob umweltrechtliche Vorschriften verletzt werden oder ob der Lärm eine erhebliche Störung darstellt.

Wasseranschluss-Gesuch

Für neue Wasseranschlüsse benützten Sie das Formular Wasseranschluss-Gesuch und das Formular Installationsanzeige. Senden Sie die beiden Formulare mit den notwendigen Planunterlagen an d…
Für neue Wasseranschlüsse benützten Sie das Formular Wasseranschluss-Gesuch und das Formular Installationsanzeige. Senden Sie die beiden Formulare mit den notwendigen Planunterlagen an die Wasserversorgung Emmen.

Wird bei An- und Umbauten die Wasserinstallation im Gebäude erweitert, geändert oder saniert so muss dies mit dem Formular Wasseranschluss-Gesuch und dem Formular Installationsanzeige mit den notwendigen Planunterlagen der Wasserversorgung Emmen angemeldet werden.

Wasserinstallationen nach dem Wasserzähler dürfen nur von ausgewiesenen Fachfirmen ausgeführt werden. In besonderen Fällen kann die Wasserversorgung Emmen einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Für Trinkwasserinstallationen dürfen nur Materialien, Röhren, Fittings, Armaturen und Apparate, verwendet werden, die über eine SVGW-Zulassung (Schweiz. Verein des Gas- und Wasserfaches) verfügen.

Die Anschlussgebühren betragen 1 % der Gebäudeversicherungsschatzung