Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Nach dem Erbschaftsantritt der Erben und sofern gegen allfällige letztwillige Verfügungen keine Einsprachen erhoben wurden, werden die am Nachlass berechtigten Erben mittels Erbenbescheinigung bestätigt.
Die Erbenbescheinigung wird benötigt, um über die Konten und Wertschriften bei den Banken verfügen zu können, diese umzuschreiben und zu saldieren. Des Weiteren wird sie für die Auszahlung von Versicherungsleistungen sowie für die Eigentumsübertragung von Grundstücken im Grundbuch etc. benötigt.
Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 268 04 10 | teilungsamt@emmen.ch |