private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen (priMas)

Die Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz werden alle durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet. Sie werden durch Mitarbeitende der Berufsbeistandschaft Kreis Emmen geführt. Im Bereich des Erwachsenenschutzes ist es möglich, eine private Beistandsperson einzusetzen.
Das Amt und die Aufgaben der Privatbeistandspersonen werden grundlegend im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Die Privatbeistandspersonen haben von der KESB definierte Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Rechnungsführung nach kantonalen Vorgaben, die Berichterstattung, sowie die Begleitung und Vertretung der verbeiständeten Person. Die Beistandsperson erfüllt ihre Aufgaben im Interesse der betroffenen Person, berücksichtigt deren Meinung und achtet – wenn möglich – deren Willen, das Leben nach ihren Fähigkeiten und nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Privatbeistandspersonen werden in der Regel für Personen eingesetzt, bei welchen die Erledigung von administrativen und finanziellen Angelegenheiten im Vordergrund steht.

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