Gemeinde Emmen
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An der Einwohnerratssitzung vom 14. Mai 2024 hat die Gemeinde Emmen ein neues Parkplatzreglement verabschiedet. Es bildet ein Teilstück der Ortsplanungsrevision und definiert, wie viele Abstellplätze für Autos, Velos und Motorräder bei Neubauten und Umnutzungen auf privatem Grund zu erstellen sind.
Angemessene Anzahl Parkplätze für Bewohnende
Wesentliche Änderung ist, dass bisher lediglich ein Mindestbedarf an Abstellplätzen für Autos definiert wurde. Nach oben war die Anzahl der zulässigen Abstellplätze nicht begrenzt. Neu gibt es sowohl eine Mindestanzahl, aber auch eine maximale Anzahl an Abstellplätzen. Die Anzahl der Abstellplätze kann von den Bauherrschaften innerhalb der Minimal- und Maximalwerte frei gewählt werden.
Zu diskutieren gab im Einwohnerrat der Minimalwert in der Zentrumszone A. «Für diese Gebiete, welche am besten durch den öffentlichen Verkehr sowie Velo- und Fussverkehr erschlossen sind, schlagen wir als Kompromisslösung vor, den Minimalwert an Parkplätzen für Bewohnende bei 20 Prozent des Normbedarfs festzulegen», lautete der Antrag der Grünen Fraktion, welche sich eine Abstufung zu den ausserhalb liegenden Zonen B und C wünschte. Das Parlament hingegen folgte in der Abstimmung der Empfehlung der Bau- und Verkehrskommission (BVK), wonach weniger als 30 Prozent zu mehr Suchverkehr führen würde.
Auch der Vorschlag der GLP zur Förderung von autofreiem Wohnen fand im Parlament keine Mehrheit. Ihr Antrag, das Reglement um einen Eintrag zu ergänzen, dass autofreies Wohnen lediglich via Mobilitätskonzept begründet werden müsste, wurde abgelehnt.
Bestandesgarantie wird präzisiert
Ein Kompromissvorschlag der BVK bezüglich Bestandesgarantie fand hingegen Zuspruch im Einwohnerrat. Dieser Vorschlag kam zustande, weil der betreffende Artikel in seiner ursprünglichen Version in Widerspruch zum kantonalen Recht stand.
«Für bestehende Bauten, Anlagen sowie Nutzungen richtet sich die Bestandesgarantie nach § 178 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Führt ein Umbau, eine Nutzungsänderung oder eine Erweiterung zu wesentlichem Mehrverkehr, kann keine Bestandesgarantie in Anspruch genommen werden», lautet der Artikel, den die BVK zusätzlich aufnehmen wollte. «Damit wird klargestellt, dass auch für das Parkplatzreglement die Bestimmungen gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz gilt», erläuterte Christian Blunschi, Präsident der BVK. «Für bestehende Unternehmen ist es zentral, dass Rechtssicherheit besteht, andernfalls werden keine Investitionen getätigt, was für die Gemeinde problematisch wäre.»
Erstes gutes Zeichen für die Ortsplanungsrevision
«Das neue Emmer Parkplatzreglement erlaubt uns, zeitgemäss auf die verkehrlichen Herausforderungen zu reagieren», ist Gemeinderat und Bau- & Umweltdirektor Andreas Roos überzeugt. Dass dieses ohne grössere Turbulenzen verabschiedet und vom Einwohnerrat einstimmig angenommen wurde, sei ein schöner Erfolg und ein erstes gutes Zeichen für die Ortsplanungsrevision. Der Beschluss zum Parkplatzreglement unterliegt dem fakultativen Referendum. Sollte dies nicht ergriffen werden, tritt das neue Parkplatzreglement am 2. August 2024 in Kraft.
Die Einwohnerratssitzung vom 14. Mai 2024 wurde im Rahmen einer Testphase wiederum per Livestream übertragen und kann auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Emmen nachträglich angesehen werden. Sämtliche Beschlüsse in der Übersicht finden sich auf der Gemeindewebseite. Die nächste Einwohnerratssitzung findet am Dienstag, 2. Juli 2024 im Le Théâtre statt.