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Neues Personalreglement: Emmen will Arbeitgeberattraktivität stärken

28. April 2025
Arbeitszeit, Entlöhnung, Ferien: Der Gemeinderat hat das Personalreglement für die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Emmen überarbeitet und möchte damit für zeitgemässe Anstellungsbedingungen, Rechtssicherheit und mehr Transparenz sorgen. Am 13. Mai 2025 wird der Einwohnerrat über die Vorlage befinden.

Mit der Totalrevision des Personalreglements und der zugehörigen Personalverordnung werden die Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag der Verwaltungsmitarbeitenden neu austariert. Das ist nötig, datiert die aktuelle Version doch aufs Jahr 2007. Seither hat sich einiges getan – gesetzliche Anforderungen haben sich geändert, der Fachkräftemangel ist weiter fortgeschritten, Wertevorstellungen haben sich verschoben und die Arbeitgeberattraktivität ist zum Schlüsselfaktor für den Erfolg eines Unternehmens avanciert.

Ein Update tut also Not, um die Strukturen der Gemeindeverwaltung Emmen zu modernisieren und im Wettbewerb um Fachkräfte nicht ins Hintertreffen zu geraten. «Das Ziel der Totalrevision ist es, die Gemeinde Emmen als attraktive Arbeitgeberin auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren», hält der Gemeinderat denn auch im Bericht und Antrag an den Einwohnerrat fest. «Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Berücksichtigung aller Lebenszyklen gelegt, um Mitarbeitenden jeden Alters und unterschiedlichster Anstellungsdauer attraktive Bedingungen anbieten zu können.»

Verbesserte Effizienz, erhöhte Zufriedenheit
Mit dem neuen Personalreglement werden die Arbeitsbedingungen dahingehend angepasst, dass sowohl die Effizienz der Verwaltung verbessert als auch die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeitenden gefördert werden. Dazu sollen unter anderem folgende Neuerungen beitragen:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit: Die Mitarbeitenden können ihre Arbeitsleistung von Montag bis Samstag zwischen 5 und 22 Uhr flexibel gestalten (bisheriger Arbeitszeitrahmen: Montag bis Freitag, 6 bis 20 Uhr).
  • Soll-Arbeitszeit: Die Soll-Arbeitszeit beträgt bei einem Vollzeitpensum 40 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Tag (bisher 42 Stunden pro Woche). Alternativ kann ein Arbeitszeitmodell mit 41 Stunden pro Woche gewählt werden (bisher 43 Stunden). Bei diesem Modell erhöht sich der Ferienanspruch um eine zusätzliche Woche.
  • Ferien: Der Ferienanspruch pro Kalenderjahr beträgt für Mitarbeitende unter 60 Jahren fünf Wochen und für Mitarbeitende über 60 Jahren sechs Wochen (für Mitarbeitende zwischen 21 und 50 Jahren betrug der Ferienanspruch bisher vier Wochen). Mitarbeitende, die das Arbeitszeitmodell mit 41 Stunden pro Woche wählen, haben Anspruch auf eine zusätzliche Ferienwoche.
  • Mutter-/Vaterschaftsurlaub: Der zu 100 Prozent besoldete Mutterschaftsurlaub wird von bisher 14 Wochen auf 16 Wochen erhöht. Der zu 100 Prozent besoldete Vaterschaftsurlaub beträgt wie bisher zwei Wochen.
  • Treueprämien: Die Mitarbeitenden erhalten pro vollen fünf Jahren Arbeitstätigkeit zusätzlich zu ihren Ferien jeweils fünf bezahlte Urlaubstage, die wahlweise als Ferien oder Auszahlung bezogen werden können. Diese Treueprämien ersetzen die bisherigen Dienstaltersgeschenke, die nach 10 und 15 Jahren (+ fünf Ferientage), nach 20, 25 und 35 Jahren (+ zehn Ferientage) sowie nach 30 und 40 Jahren (+ 20 Ferientage) galten.

Dies ist lediglich ein Auszug aus dem über 130 Artikel umfassenden Personalreglement. Das vollständige Dokument kann hier eingesehen werden.

Das neue Personalreglement soll ab 1. Januar 2026 gelten. Noch ist es allerdings nicht in trockenen Tüchern. Im Rahmen der Einwohnerratssitzung vom 13. Mai 2025 wird das Parlament in erster Lesung über das Geschäft befinden. Die zweite Lesung und damit die Beschlussfassung findet je nach Umfang der Anpassungen an der Juli- oder an der September-Sitzung des laufenden Jahres statt.

Breit abgestützter Prozess
Dem nun vorliegenden, revidierten Personalreglement ging ein breit abgestützter Prozess voran. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden aller Direktionen, der Personalabteilung, einer Vertretung des Gemeinderates sowie einer externen Spezialistin im öffentlichen Personalrecht, wurde intensiv an der Überarbeitung des Reglements gearbeitet.

Das Parlament und die Führungspersonen konnten im Zuge einer Vernehmlassung zudem aktiv an der Revision mitwirken. Berücksichtigt wurde ferner die parallel laufende Teilrevision des Pensionskassenreglements, die ebenfalls am 13. Mai 2025 in erster Lesung im Einwohnerrat behandelt wird.

So wurde neben den Bedürfnissen der Mitarbeitenden auch den lokalen (finanz-)politischen Einflüssen Rechnung getragen. Als Resultat unterbreitet der Gemeinderat dem Einwohnerrat ein ebenso ausgewogenes wie modernes Personalreglement, das die Attraktivitätssteigerung für jüngere Generationen beabsichtigt und zugleich langjährige Mitarbeitende berücksichtigt. «Ein guter Generationenmix ist schliesslich als Schlüssel zum Erfolg zur Bewältigung unserer zukünftigen Herausforderungen zu betrachten», hält die Exekutive fest.

Verwaltungsgebäude
Das neue Personalreglement für die Verwaltungsangestellten wird am 13. Mai 2025 in erster Lesung im Einwohnerrat behandelt. (Bild: pbu)