Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
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Neophyten sind ein Problem. Als invasive, gebietsfremde Pflanzenarten breiten sich Kirschlorbeer, Sommerflieder und Co. unkontrolliert aus, verdrängen einheimische Kräuter, Sträucher und Bäume und bringen das Ökosystem durcheinander. Einige von ihnen schaden zusätzlich der Gesundheit von Mensch und Tier oder beschädigen Infrastrukturen wie Strassenbeläge, Wasserleitungen und Uferdämme.
Kurzum: Neophyten sollten möglichst rasch und vollständig wieder verschwinden. Weil es ihnen in hiesigen Gefilden allerdings gut gefällt, werden sie dies nicht von sich aus tun. Also müssen sie von Menschhand entfernt und an der Ausbreitung gehindert werden. Letzteres geschieht etwa durch die Freisetzungsverordnung, die auf Bundesebene regelt, welche exotischen Problempflanzen hierzulande einem Einführungs- und Verkaufsverbot unterliegen (vgl. Infobox unten).
Einheimische Pflanzenarten geniessen Vorrang
Im Sinne der Prophylaxe ist die Freisetzungsverordnung ein wichtiges Element, um die Ausbreitung von Neophyten einzudämmen. Problempflanzen jedoch, die es sich bei uns bereits gemütlich gemacht haben, dürften diese Verbote wenig beeindrucken. Es gibt aktuell nämlich keine Pflicht, vorhandene Problempflanzen zu entfernen.
Die Gemeinde Emmen tut dies trotzdem: Sie beseitigt gezielt Neophyten in kommunalen Naturschutzgebieten, an Gewässerufern und auf gemeindeeigenen Grundstücken. Dort, wo die Mitarbeitenden des Werkdiensts im Einsatz sind, zum Beispiel auf Reinigungstouren, werden die exotischen Gäste ebenfalls entfernt. Bei (Neu-)Bepflanzungen von Grünflächen setzt die Gemeinde schon länger konsequent auf einheimische Arten.
Angewiesen auf Privatpersonen
Der direkte Einflussbereich der Gemeinde ist derweil auf den öffentlichen Raum beschränkt. «Bei bestehenden Neophytenbeständen in Privatgärten kann die Gemeinde rechtlich nichts unternehmen, da es keine Bekämpfungspflicht gibt», erläutert der Gemeinderat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Marco Paternoster (SVP) zum Thema. Auf privaten Flächen kann die Gemeinde die Problempflanzen also nicht selber aktiv bekämpfen.
Deshalb ist es wichtig, dass sich Privatpersonen an der Bekämpfung von exotischen Problempflanzen beteiligen. Jede und jeder kann zum Neophytendompteur werden und aktiv dazu beitragen, die heimische Natur zu erhalten und zu stärken. Die Gemeinde Emmen bietet hierbei vielfältige Unterstützung an, zum Beispiel mit dem Neophytensack, der zur fachgerechten Entsorgung gebietsfremder Pflanzen kostenlos bei der Verwaltung bezogen werden kann.
Die jährliche Abgabe von Wildsträuchern an die Einwohnerinnen und Einwohner von Emmen trägt ebenfalls dazu bei, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und den Ersatz von Neophyten in Privatgärten zu beschleunigen. Bei der Gemeinde gibt es ferner eine neophytenverantwortliche Person, die sich Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung annimmt (vgl. Infobox unten).
Neophytenkonzept mit Massnahmenplan
Auch bei der Kartierung invasiver Neophyten kann die Bevölkerung wertvolle Dienste leisten. Im Neophyten-Feldbuch können Neophyten-Standorte für das gesamte Gemeindegebiet erfasst und kartografisch dargestellt werden. Das ist wichtig, um mehr Informationen über die Verbreitung von invasiven Problempflanzen und den verursachten Schäden zu erhalten. Mittels App können Beobachtungen bequem mit dem Smartphone direkt draussen vor Ort erfasst und übermittelt werden.
«Die Gemeinde Emmen trägt als verantwortungsbewusste Akteurin aktiv zur Bekämpfung und Prävention von Neophyten bei», betont der Gemeinderat. Davon zeugt auch das Emmer Neophytenkonzept, das derzeit erarbeitet und im ersten Halbjahr 2025 fertiggestellt sein wird. Das Konzept mit Massnahmenplan definiert die Schwerpunkte bei der Neophytenbekämpfung für die nächsten Jahre und beschreibt die Ziele sowie das Vorgehen der Gemeinde im Umgang mit exotischen Problempflanzen.
Der Kampf gegen Neophyten ist eine Daueraufgabe, die nur kooperativ gemeistert werden kann. Den exotischen Gewächsen ist es Einerlei, ob sie auf öffentlichem oder privatem Boden gedeihen. Um sie in die Schranken zu weisen, bedarf es deshalb Anstrengungen beiderseits. Die Gemeinde geht mit gutem Beispiel voran – und ruft alle Emmerinnen und Emmer dazu auf, es ihr gleichzutun.
Die Freisetzungsverordnung ist die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt und besteht seit 2008. Per 1. September 2024 wurde diese Verordnung durch den Bund angepasst: Die Anzahl der verbotenen invasiven Neophyten wurde deutlich erhöht. Die entsprechenden Pflanzen dürfen weder verkauft, verschenkt noch eingeführt werden (die komplette Liste gibt’s hier). Pflanzen, die vor dem 1. September 2024 in Gärten oder Töpfen vorhanden waren, müssen nicht entfernt werden.
Umfangreiche Infos zu Neophyten: infoflora.ch/neophyten. Weitere Informationen und Beratung zum Umgang mit Neophyten: umweltberatung-luzern.ch/neophyten.
Neophytenbeauftragte Gemeinde Emmen: Barbara Irniger, Fachverantwortliche Umwelt und Energie, barbara.irniger@emmen.ch.