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Emmen berät neues Pensionsreglement für den Gemeinderat

8. Mai 2025
Kommende Woche wird der Einwohnerrat über eine Revision des Pensionsreglements für Mitglieder des Gemeinderates Emmen beraten. Ein neues Reglement soll jenes aus dem Jahr 1991 ablösen und den heutigen Anforderungen an politische Mandate und berufliche Übergänge Rechnung tragen.

Das aktuell gültige Reglement sieht ein Ruhegehalt vor, das je nach Alter und Dienstjahren zwischen 40 und 50 Prozent des letzten Einkommens betragen kann – befristet bis zum 62. Altersjahr. Danach wird nur noch eine deutlich tiefere Überbrückungsrente ausgerichtet, die bei zusätzlichem Erwerbseinkommen anteilsmässig gekürzt wird. Eine Abgangsentschädigung ist vorgesehen, wenn ein Mitglied vor dem 50. Altersjahr aus dem Amt ausscheidet. Mit der geplanten Revision sollen diese Regelungen durch ein neues und altersunabhängiges Modell ersetzt werden.

Übergangslösung statt Ruhegehalt
Das neue Pensionsreglement beabsichtigt die Einführung einer Austrittsleistung in der Höhe von sechs Monatslöhnen. Diese Leistung soll effektiv entstehende Einkommenslücken im ersten halben Jahr nach dem Ausscheiden decken. Einkommen aus Erwerbstätigkeit während dieser Zeit werden in Abzug gebracht. Mitglieder, die nahtlos in eine neue berufliche Tätigkeit übergehen, erhalten keine Austrittsleistung.

Ergänzend dazu ist eine Honorierung der geleisteten Dienstjahre vorgesehen. Pro vollendetem Jahr im Amt wird ein Monatslohn ausbezahlt, maximal jedoch zwölf Monatslöhne. Diese Entschädigung erfolgt unmittelbar nach dem Ausscheiden und soll die Übergangsphase erleichtern sowie den Einsatz für die Gemeinde würdigen.

Die neuen Bestimmungen sollen der Tatsache Rechnung tragen, dass politische Mandate zeitlich anspruchsvoll sind und eine unmittelbare Rückkehr in den früheren Beruf oft nicht nahtlos möglich ist. Während der Amtszeit kann es schwierig sein, berufliche Perspektiven gezielt weiterzuverfolgen oder im bisherigen Tätigkeitsfeld präsent zu bleiben. Die vorgeschlagenen Leistungen sollen deshalb den beruflichen Übergang erleichtern und die Attraktivität politischer Führungsämter sichern.

Das neue Pensionsreglement soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die erste Lesung im Einwohnerrat findet am kommenden Dienstag, 13. Mai 2025, statt. Sollte der Einwohnerrat der Revision im Rahmen der 2. Lesung zustimmten, unterliegt der Vollzug dem fakultativen Referendum der Stimmberechtigten in Emmen.
Blick in ein Sitzungszimmer.
Was gilt, wenn ein Gemeinderatsmitglied seinen Sessel räumt? Die finanzielle Entschädigung nach der Amtszeit soll in Emmen neu geregelt werden.