Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Die erste öffentliche Auflage der Revision der Ortsplanung Emmen fand von Mai bis Juni 2024 statt. Während der Auflagefrist sind 65 Einsprachen eingegangen. Aufgrund der Einsprachen und der geführten Einspracheverhandlungen hat der Gemeinderat entschieden, Änderungen vorzunehmen, welche eine zweite öffentliche Auflage zur Folge haben. Betroffen sind mehrheitlich Einzelanliegen.
Bestandteile der Auflage
Die Auflage erfolgt gemäss § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie § 6 der kantonalen Planungs- und Bauverordnung. Öffentlich aufgelegt und damit einspracheberechtigt sind nur die Änderungen an den grundeigentümerverbindlichen Unterlagen. Die Inhalte, die nicht geändert werden, bleiben gemäss erster Auflage bestehen. Aufgelegt werden Änderungen am Bau- und Zonenreglement, am Zonenplan inkl. Gefahrenkarte, am Plan zur Strassenraumgestaltung, an den Gewässerräumen sowie orientierend die zugehörigen Berichte und Beilagen.
Zeitplan wird aktualisiert
Die noch ausstehenden Verfahrensschritte (zweite Lesung im Einwohnerrat, Referendumsfrist, Genehmigung durch den Regierungsrat) werden voraussichtlich frühestens 2027 abgeschlossen sein. Wenn eine Volksabstimmung erforderlich wird oder Einsprachen weitergezogen werden, kann sich die Rechtskraft der neuen
Ortsplanung noch darüber hinaus verzögern.
Sämtliche Unterlagen können beim Departement Planung und Hochbau der Gemeinde Emmen (3. OG Verwaltungsgebäude) sowie online unter qualität-emmen.ch eingesehen werden. Innert der dreissigtägigen Auflagefrist kann beim Gemeinderat Emmen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis zu den grundeigentümerverbindlichen Unterlagen ist in § 207 PBG festgelegt. Zur Einsprache befugt sind insbesondere Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die in den
Gesetzen erwähnten Organisationen. Die offizielle Publikation erfolgte im Kantonsblatt vom 17. Mai 2025.