Gemeinde Emmen
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Wie viel Vermögen darf eine Feuerwehr anhäufen? In Emmen beträgt die Feuerwehrersatzabgabe derzeit 0,33 Prozent des steuerbaren Einkommens bzw. mindestens 50 und höchstens 500 Franken. Damit finanzieren Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, den Betrieb der Feuerwehr. Angesichts eines stetig wachsenden Fondsvermögens, das im Jahr 2024 auf mehr als 4 Millionen Franken angestiegen ist, stellt sich die Frage nach einer Reduktion. Genau dies fordert die Emmer FDP mit ihrem Postulat vom 22. Mai 2024.
Die Mitglieder des Einwohnerrates unterstützen das Anliegen einstimmig. Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien betonen die Bedeutung eines fairen und sorgfältig geprüften Beitrags. Matthias Lingg (FDP) verweist auf die wichtige Rolle der Emmer Feuerwehr über die Gemeindegrenzen hinaus, insbesondere bei Ölwehreinsätzen im ganzen Kanton Luzern und im Bereich der Chemiewehr zusätzlich im Kanton Obwalden. Zudem hebt er die zunehmenden Herausforderungen hervor, die durch die immer dichtere Bebauung entstehen. Regula Stalder (Frauen engagiert in Emmen) unterstreicht die Bedeutung einer gut ausgerüsteten Feuerwehr und einer angemessenen Besoldung der Dienstleistenden. Gleichzeitig befürwortet sie eine Überprüfung der Ersatzabgaben: «Vertrauen entsteht schliesslich auch durch den sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen.»
Prüfung im Rahmen des Budgetprozesses
Die Feuerwehr Emmen ist als Stützpunktorganisation mit 153 Eingeteilten für anspruchsvolle Einsätze zuständig. Parallel zur wachsenden Verantwortung steigen auch die Anforderungen an Ausbildung, Ausrüstung und Infrastruktur. Mit dem Kauf der Liegenschaft an der Neuenkirchstrasse 20a wurden bereits erste Engpässe entschärft. Weitere Investitionen, etwa in Fahrzeuge oder Ersatz für nicht mehr zugelassene Rettungsgeräte, stehen bevor.
Gemeindepräsidentin Ramona Gut-Rogger erklärt: «Die Finanzierung der Stützpunktfahrzeuge wird neu geregelt. Die Gemeinden müssen in Zukunft 50 Prozent der Kosten übernehmen.» Die andere Hälfte wird ab 2026 durch den Kanton Luzern, die Verursacherinnen und Verursacher von Feuerwehreinsätzen sowie die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) getragen. «Zum Zeitpunkt der Beantwortung des Vorstosses war der Pro-Kopf-Beitrag noch nicht bekannt. Inzwischen bestehet jedoch Klarheit, sodass der Gemeinderat die geforderte Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe im Rahmen des nächsten Budgetprozesses sorgfältig festlegen kann», so die Gemeindepräsidentin.