Die Erbfolge richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es besteht die Möglichkeit, zu Lebzeiten davon abweichende Regelungen mittels einer letztwilligen Verfügung oder einem Erbvertrag zu treffen. Das Teilungsamt steht Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Regelung der Erbfolge gerne beratend zur Verfügung.
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