Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
+41 41 268 01 11
emmen@emmen.ch
Der Einwohnerrat hat das neue Personalreglement klar beschlossen, gleichzeitig aber punktuelle Änderungen aufgenommen: Lernende profitieren künftig von mehr Ferien und Mütter von einer klaren Regelung zu Stillzeiten. Ein weitergehender Ausbau des Vaterschaftsurlaubs fand dagegen keine Mehrheit.
Zusätzliche Ferien für unter 20-Jährige
Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) beantragte eine zusätzliche Ferienwoche für Mitarbeitende unter 20 Jahren. Statt 25 sollen diese künftig 30 Ferientage pro Kalenderjahr erhalten, also sechs statt fünf Wochen Ferien. Betroffen davon sind vor allem die Lernenden. Als Begründung wird eine höhere Arbeitgeberattraktivität genannt sowie eine Erleichterung des Berufseinstiegs.
Unterstützt wurde der Antrag von SP, Grünen, GLP, FeE und Mitte, während FDP, SVP und der Gemeinderat dagegen hielten. Letztere argumentierten mit dem Prinzip der Generationengleichbehandlung und verwiesen auf den Bildungsauftrag als Ausbildungsbetrieb, zumal die Lernenden durch die Berufsschule ohnehin tageweise im Betrieb fehlen.
Trotz dieser Einwände setzte sich die Ratslinke durch: Mit 19 zu 16 Stimmen wurde der Antrag angenommen. Somit haben künftig unter 20-Jährige sechs Wochen Ferien, 21- bis 59-Jährige fünf Wochen und über 60-Jährige ebenfalls sechs Wochen Ferien zugute - bei einer Soll-Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Stillrecht im Reglement verankert
Die Gruppe Frauen engagiert in Emmen (FeE) beantragte, das Recht auf Stillzeiten im Personalreglement ausdrücklich festzuschreiben. Zwar ist dies übergeordnet im Obligationenrecht bereits geregelt und in der Gemeindeverwaltung gängige Praxis, doch die FeE betonten die Bedeutung einer klaren Deklaration. Dies erleichtere die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Mutterschaftsurlaub und signalisiere Wertschätzung, votierte FeE-Einwohnerrätin Regula Stalder.
Die politische Frontenbildung bei diesem Antrag war ähnlich wie zuvor: Mitte/Links stimmten zu, FDP und SVP dagegen. Mit 20 zu 16 Stimmen wurde der Antrag angenommen. Effektiv ändert sich nichts, wohl aber wird im Personalreglement festgehalten, dass im ersten Lebensjahr des Kindes Stillen oder Abpumpen – im Betrieb wie auch extern – als bezahlte Arbeitszeit gilt. Zudem muss der Betrieb einen «geeigneten Ruheraum mit bequemen Stuhl» bereitstellen.
Vaterschaftsurlaub bleibt bei zwei Wochen
Keine Mehrheit hingegen fand die Forderung nach einer Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubs. Die Grüne/GLP-Fraktion beantragte, diesen von zwei auf vier Wochen mit voller Besoldung zu erhöhen sowie vier weitere Wochen unbezahlt zu gewähren.
Begründet wurde dies mit dem sich akzentuierenden Fachkräftemangel sowie dem Image der Gemeindeverwaltung als Arbeitgeber. «Wir dürfen Attraktivität nicht nur nach aussen demonstrieren, sondern müssen diese nach innen auch effektiv leben», sagt GLP-Einwohnerrat Christian Kravogel.
Die Ratsmehrheit fand dafür jedoch kein Gehör und lehnte den Antrag ab. Unbezahlter Urlaub sei bereits heute möglich, zudem gehe die zweiwöchige vollbesoldete Regelung bereits über das gesetzliche Minimum hinaus. Ausserdem müsse man hinsichtlich Arbeitgeberattraktivität das Reglement als Ganzes betrachten, nicht einzelne Massnahmen isoliert. Mit 25 zu 11 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt – der Vaterschaftsurlaub bleibt bei zwei Wochen.
In der Schlussabstimmung spricht sich die Ratsmehrheit mit 30 zu 6 Stimmen deutlich für das neue Personalreglement der Gemeindeverwaltung Emmen aus. Dieses wird per 1. Januar 2026 Gültigkeit erhalten.