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Mooshüsli-Parkplatz: Nutzungsgebühr für Fahrschulen wird eingeführt

14. November 2025
Der Einwohnerrat hat am 11. November 2025 die Einführung einer Bewilligungspflicht mit Gebühr für professionelle Fahrübungen auf dem Mooshüsli-Parkplatz einstimmig beschlossen. Damit wird die Nutzung durch Fahrschulen künftig klar geregelt und auf eine einheitliche rechtliche Grundlage gestellt.

Der Parkplatz beim Frei- und Hallenbad Mooshüsli wird seit Jahren von Fahrschulen für Fahrübungen genutzt. Bislang war diese Nutzung ungeregelt und kostenlos. Da es insbesondere während der Freibadsaison wiederholt zu Beschwerden und Sicherheitsproblemen gekommen ist, hat der Gemeinderat eine Anpassung des Reglements über die Benützung des öffentlichen Grundes sowie der Gebührenverordnung vorgeschlagen (vgl. hier).

Der Einwohnerrat hat dem Geschäft nun in zweiter Lesung einstimmig zugestimmt. Künftig dürfen Fahrübungen mit professionellen Fahrlehrpersonen nur noch mit einer gültigen Bewilligung durchgeführt werden. Diese kann flexibel für einen Monat, drei Monate, ein halbes Jahr oder ein Jahr beantragt werden. Die Gebühren liegen zwischen 175 und 1200 Franken.

Die Bewilligungen werden über das bestehende Parkbewilligungssystem «Parkix» ausgestellt. Damit lässt sich die Kontrolle durch die Polizei einfach und effizient umsetzen. Zusätzlich gelten klare Nutzungsbedingungen, um die Sicherheit für alle Parkplatznutzerinnen und -nutzer zu gewährleisten – etwa Einschränkungen während der Vollbelegung in der Freibadsaison sowie Vorgaben für den Einsatz von Hilfsmitteln.

Mit der neuen Regelung sorgt die Gemeinde Emmen für Gleichbehandlung aller Nutzergruppen und schafft eine transparente, rechtskonforme Grundlage für die Nutzung des Mooshüsli-Parkplatzes.

Fahrschule
Ist künftig nur noch mit Bewilligung und gegen Gebühr möglich: Fahrtrainings auf dem Mooshüsli-Parkplatz. (Bild: pbu)