Haupinhalt

Geburt und administrative Schritte

Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes. Falls die Geburt Ihres Kindes im Zivilstandskreis Emmen stattfand, sind Sie als Eltern oder die Hebamme verpflichtet, dieses Ereignis innert drei Tagen beim Zivilstandsamt zu melden. Bitte rufen Sie uns an.

Nachfolgende Informationen helfen Ihnen, damit Sie wichtige Unterlagen im Zusammenhang mit der Geburt bestellen können.

Erforderliche Dokumente
Damit wir die Geburt beurkunden können, benötigen wir die Geburtsanmeldung (ausgestellt durch die Hebamme) sowie das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis. Sind Sie Schweizer Bürger:in, benötigen wir eine gültige ID-Karte oder einen gültigen Pass. Falls Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind, benötigen wir die Dokumente aus Ihrem Heimatland. Welche genau, geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.

Sie benötigen einen Geburtsschein?
Fordern Sie diesen beim Zivilstandsamt per Online-Formular an.

Sie haben Fragen zu den Kinder- und Geburtszulagen?
Wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle.

Sie gehen mit Ihrem Kind auf Reisen ins Ausland?
Fordern Sie beim kantonalen Passbüro frühzeitig die notwendigen Reisepapiere an.

Kontakt

Zivilstandsamt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 32
zivilstandsamt@emmen.ch