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Bewilligung für das Sammeln von Gaben (Sammelbewilligung)

Das Sammeln von Gaben wie Geld, Naturalien und Gutscheinen ist - sofern öffentlich oder von Haus zu Haus durchgeführt - bewilligungspflichtig. Mit Klick auf den untenstehenden Button «Download» können Sie das Formular für eine Sammelbewilligung herunterladen.

Weitere Informationen zur Sammelbewilligung finden Sie im zugehörigen Informationsblatt.

 

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