Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Zurzeit sind für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.
Schutzräume
Gesamtschweizerisch sind in rund 365'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Millionen Schutzplätze für die Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100 Prozent entspricht.
Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Die Kantone sind für die Zuweisungsplanung (ZUPLA) der Schutzräume zuständig und haben diese gemäss den rechtlichen Grundlagen vorzunehmen und laufend zu aktualisieren. Infos dazu hier.
Wo befindet sich mein Schutzraum?
Im Kanton Luzern haben alle hier gemeldeten Personen im Ernstfall einen ihnen zugewiesenen Schutzraum. Dieser befindet sich entweder im Untergeschoss des eigenen Hauses – oder aber in einem Gebäude in naher Umgebung.
Unter diesem Link kann der provisorische Schutzraum für jede Adresse abgefragt werden.
Die Schutzräume werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tagen) ermöglichen.
Information, Warnung und Alarmierung
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Das BABS empfiehlt die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
Weitere und stets aktualisierte Informationen zum Bevölkerungsschutz finden auf dieser Webseite des BABS.
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