Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
+41 41 268 01 11
emmen@emmen.ch
Die Steuererklärung 2021 muss bis am 31. März 2022 eingereicht werden. Am einfachsten geht das auf dem elektronischen Weg mit eFilling. Neuland für dich? Diese Erklärvideos zeigen dir innert weniger Minuten wie schnell, einfach und sicher die Steuererklärung eingereicht werden kann:
Wenn du mehr Zeit zum Ausfüllen benötigst, nutze doch bitte die eFristverlängerung. Hier kannst du kostenlos die Frist verlängern.
Steuerrechtliche Neuerungen per 2021 und Covid-19-Massnahmen
Gegenüber 2020 ist für die Steuerperiode 2021 nur der maximal mögliche Abzug für Beiträge an die Säule 3a angepasst worden. Die 2020 wegen der Covid-19-Pandemie ergriffenen steuerlichen Massnahmen gelten auch für die Steuerperiode 2021: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus. Weitere Erläuterungen zu den steuerlichen Covid-19-Massnahmen sind unter folgenden Links zu finden: Newsletter 1/2021 und Newsletter 15/2020.