Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
+41 41 268 01 11
emmen@emmen.ch
Der Kanton Luzern hat eine zentrale Anlaufstelle für Fragen aller Art eingerichtet, etwa Informationen zur privaten Unterbringung von Flüchtenden, Freiwilligenarbeit, Angeboten von Mietobjekten oder Aufenthaltsregelungen: Info-Webseite Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Telefon 041 228 73 73
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
E-Mail infoline.ukraine@lu.ch
Informationen für Gastgebende von Personen mit Status SExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen für Personen mit Status S (Deutsch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen für Personen mit Status S (Ukrainisch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema sind auf der WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des kantonalen Amtes für Migration zusammengetragen.
Für spezifisch auf die Gemeinde Emmen bezogene Informationen, Anliegen und Fragen im Rahmen der Auswirkungen des Ukraine-Krieges steht der Mail-Kontakt info.ukraine@emmen.ch zur Verfügung.
Auf der Webseite RegisterMe Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, online anmelden und einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum BAZ buchen.
Für schulpflichtige Kinder von geflüchteten Familien, die direkt in den Kanton Luzern reisen, um bei Verwandten, Freunden oder anderen Gastgebern unterzukommen, ist die betreffende Schule/Gemeinde zuständig. Sie muss die Kinder aufnehmen. Familien mit schulpflichtigen Kindern müssen sich in den jeweiligen Gemeinden bei der Einwohnerkontrolle melden.
Stellen Familien ein Asylgesuch und werden vorerst in einem kantonalen Asylzentrum untergebracht, dann ist für diese Kinder der Kanton (Dienststelle Volksschulbildung) zuständig und die Kinder werden vor Ort oder an Standorten der Schulangebote Asyl geschult.
Ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S dürfen in der Schweiz arbeiten. Informationen und Tipps dazu finden sich auf der WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales.
Das SEM hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Krieg in der Ukraine auf ihrer WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zusammengetragen.
Auf der WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des BABS finden sich aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz.
| Name | Download | ||
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| Informationen_fuer_Gastgebende_von_Personen_mit_Status_S.pdf (PDF, 94 kB) | Download | 0 | Informationen_fuer_Gastgebende_von_Personen_mit_Status_S.pdf |
| Informationen_Personen_mit_Status_S_DE.pdf (PDF, 125 kB) | Download | 1 | Informationen_Personen_mit_Status_S_DE.pdf |
| Informationen_Personen_mit_Status_S_UKR.pdf (PDF, 227 kB) | Download | 2 | Informationen_Personen_mit_Status_S_UKR.pdf |