Gemeinde Emmen
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Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.
Obligatorische Hundeausbildung
Im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung muss das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangt werden. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Das NHB kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten gemacht werden. Um das NHB zu erlangen, werden im Rahmen geeigneter Kurse den Hundehalterinnen und Hundehaltern Grundkenntnisse vermittelt, die wichtig sind für einen sicheren Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen und im öffentlichen Raum.
Weitere Anpassung in der kantonalen Verordnung
Freilaufende Hunde können auf landwirtschaftlichen Kulturflächen Schäden anrichten. Deshalb wird das Betretverbot im Rahmen der Teilrevision auf angebaute landwirtschaftliche Kulturen (inkl. Wiesen in fortgeschrittenem Wachstumsstadium) ausgeweitet. Das Mitführen und Laufen-lassen von Hunden auf diesen Flächen wird ohne Einverständnis der berechtigten Personen verboten. Zudem dürfen gemäss der kantonalen Verordnung Hunde in Wäldern, an Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1.1.2023 in Kraft. Weitere Infos zu den Präzisierungen und Anpassungen finden Sie im unten zum Download verfügbaren Merkblatt.
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Merkblatt_Hundeverordnung_2023.pdf (PDF, 332.78 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Hundeverordnung_2023.pdf |