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Bäume, Sträucher und Hecken gehören zurückgeschnitten

24. November 2023
Bäume, Hecken und Sträucher sind wichtige Elemente der Gartengestaltung und verschönern die Gemeinde Emmen. Wo sie allerdings in den Strassenraum wachsen, stellen Sie eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Grundeigentümer sind deshalb dazu angehalten, Pflanzen, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, regelmässig zurückzuschneiden.

Bepflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen das sogenannte Lichtraumprofil auf öffentlichem Grund nicht tangieren. «Der lichte Raum» über Trottoirs und Strassen muss von Bepflanzungen freigehalten werden. Wenn Bäume, Hecken und Sträucher trotz hegen und pflegen in den Strassenraum wachsen, stellen Sie eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden dar, insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen. Die Durchfahrt von Rettungs-, Kommunal- und Entsorgungsfahrzeugen kann nicht gewährleistet werden, wenn die Bäume und Sträucher in den Strassenraum hineinragen. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentlichen Beleuchtungen nicht verdecken.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mind. 4,5 Metern frei zu halten
  • Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist auf eine Höhe von mind. 2,5 Metern freizuhalten
  • Die lichte Breite zur Fahrbahn oder einem Radweg ist auf einer Breite von 0,5 Meter einzuhalten. Ab einer Höhe von mehr als 1,50 Meter der Bepflanzungen, Einfriedungen und Mauern muss ein Breitenabstand von mind. der Hälfte der Meterhöhe eingehalten werden.
Hecke
In den Strassenraum hängende Gewächse müssen regelmässig zurückgeschnitten werden. (Bild: zvg)