Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
+41 41 268 01 11
emmen@emmen.ch
Bepflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen das sogenannte Lichtraumprofil auf öffentlichem Grund nicht tangieren. «Der lichte Raum» über Trottoirs und Strassen muss von Bepflanzungen freigehalten werden. Wenn Bäume, Hecken und Sträucher trotz hegen und pflegen in den Strassenraum wachsen, stellen Sie eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden dar, insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen. Die Durchfahrt von Rettungs-, Kommunal- und Entsorgungsfahrzeugen kann nicht gewährleistet werden, wenn die Bäume und Sträucher in den Strassenraum hineinragen. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentlichen Beleuchtungen nicht verdecken.
Folgende Punkte gilt es zu beachten: