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Anpassung des Objektblatts für den Militärflugplatz Emmen

7. Juli 2025
Das Objektblatt Flugplatz Emmen wird für den F-35A angepasst. Das VBS begleitet die Vorbereitung mit einem Koordinationsprozess, an dem die direkt betroffenen Gemeinden Emmen und Eschenbach und der Kanton teilnehmen. Das Verfahren startet voraussichtlich im 4. Quartal 2025 und sieht eine Mitwirkung der Bevölkerung vor. Das Objektblatt beschliesst der Bundesrat. Im Hinblick auf den Einbau von Schallschutzfenstern erfolgen im Juli und August 2025 Besichtigungen der betroffenen Gebäude von aussen.

Ende der 2020er-Jahre wird der F-35A in der Schweiz eingeführt. Dafür werden die Objektblätter im Sachplan Militär für Emmen, Meiringen und Payerne angepasst. Diese legen den groben Rahmen für den Betrieb der Flugplätze fest. Im Dezember 2023 wurden die ersten Lärmberechnungen vorgestellt. Der F-35A ist im Durchschnitt rund drei Dezibel lauter als der F/A-18, dafür wird sich die Zahl der Starts und Landungen in Emmen gegenüber heute mehr als halbieren.

Das VBS begleitet die Vorbereitung der Anpassung des Objektblatts mit einem Koordinationsprozess. Darin können sich die raumplanerisch betroffenen Gemeinden Emmen und Eschenbach sowie der Kanton zu den Unterlagen und zu den wesentlichen Fragestellungen einbringen. Hauptthemen sind die Auswirkungen der Lärmbelastung und Massnahmen zur Reduktion des Lärms.

Ein Resultat der Gespräche ist, dass die Luftwaffe mit dem F-35A zur weiteren Reduktion der Lärmbelastung künftig am Montagmorgen und am Freitagnachmittag kein ordentliches Training mehr durch­führen wird.

Das Verfahren zur Anpassung des Objektblatts soll im 4. Quartal 2025 starten. Die Bevölkerung wird rechtzeitig informiert und kann sich in einer Mitwirkung einbringen. Voraussichtlich 2026 wird dann der Bundesrat das Objektblatt beschliessen. Er wird insbesondere den Rahmen der Lärmbelastung festlegen.

Schallschutzmassnahmen
Gleichzeitig werden auch ein Gesuch der Luftwaffe für eine Ausnahme zur Überschreitung der Grenzwerte der Lärmschutzverordnung und ein Betriebsreglement aufliegen. In diesem Verfahren können Betroffene Einsprache erheben. Die Ausnahme wird vom VBS erteilt. Als Folge werden die Eigentümerinnen und Eigentümer, die von den Überschreitungen betroffen sind, verpflichtet, bei ihren Liegenschaften Schallschutzfenster auf Kosten des VBS einzubauen. Zur Ermittlung der Kosten wird ein beauftragtes Ingenieurbüro im Juli und August 2025 Besichtigungen der betroffenen Gebäude von aussen im öffentlich zugänglichen Bereich machen.

Für Auskünfte wenden Sie sich an:

Thomas Gasser, Generalsekretariat VBS
Tel. 058 483 59 21
E-Mail thomas.gasser@gs-vbs.admin.ch

Militärflugplatz Emmen
Der F-35A (rechts) zu Vorführzwecken in Emmen. (Bild: VBS)